Datenschnittstelle zur Nachweisverordnung

Standardisierte Datenschnittstellen nach Paragraf 18 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 3 der Nachweisverordnung

| Protokolle und Berichte | Kreislaufwirtschaft

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gibt nach Paragraph 18 Absatz 1 Satz 2 der Nachweisverordnung (NachwV) nachstehend die in der Anlage 3 der Nachweisverordnung beschriebenen Schnittstellen für die elektronische Führung von Nachweisen bekannt.

Änderung der Schnittstelle ab 1. November 2022 (Stand 12/2023)

Im Jahr 2019 hat der IT-Planungsrat des Bundes und der Länder entschieden, dass alle IT-Verfahren, die dem Bund-Länder übergreifenden Datenaustausch oder dem Datenaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern oder der Wirtschaft dienen, spätestens zum 1. November 2024 konform zur DIN SPEC 91379 sein müssen. In dieser Norm ist festgelegt, welche Zeichen in elektronischen Nachrichten enthalten sein dürfen und verarbeitet werden können müssen. Das BMUV hat entschieden, diese Norm auch für die Datenschnittstelle zur Nachweisverordnung anzuwenden. Mit Wirkung ab dem 1. November 2022 werden daher neu erstellte Dokumente als schnittstellenkonform angesehen, die nur noch Zeichen aus dem Zeichenvorrat des Datentyps C dieser Norm enthalten. Die Dokumentation der Schnittstelle wurde um entsprechende Passagen ergänzt. Die XML-Schemadateien wurden auf entsprechende Datentypen für Zeichenkettenfelder angepasst.

Seit dem 1. August 2022 ist die DIN 91379 gültig. Sie löst die DIN SPEC 91379 ab. Am 10. November 2022 erfolgte der Beschluss des IT-Planungsrates, die DIN 91379 an Stelle der DIN SPEC 91379 einzusetzen. In der vorliegenden Fassung der Schnittstelle wurde daher das Teilschema der DIN SPEC 91379 durch das entsprechende der DIN 91379 ersetzt.

Im Zeitraum vom 1. November 2022 bis zum 1. November 2024 wird ermittelt, in welchen Umfang Dokumente mit Zeichen außerhalb von Datentyp C vorkommen. Diese Evaluierung dient als Entscheidungsgrundlage, wie ab dem 1. November 2024 mit Bestandsdokumenten zu verfahren ist, die Zeichen außerhalb des Datentyps C enthalten.

Änderung der Schnittstelle ab 1. Juli 2024

Die vorliegende Fassung der Schnittstelle enthält Ergänzungen für Register nach § 24 Abs. 8 NachwV. Die LAGA hat hierzu am 28. September 2023 den Vorschlag ihrer ad-hoc-AG für eine Materialliste angenommen. Diese Liste folgt dem dreistufigen Gliederungssystem der AVV-Abfallarten mit Codes der obersten Gliederungsebene von 51 bis 64. Die BMU-Schnittstelle ist dahingehend erweitert, dass Elemente der Registeranforderung und des -auszugs zur Aufnahme von Abfallschlüsseln nun auch Materialschlüssel gemäß der LAGA-Liste enthalten können.

Es gelten Übergangsregeln für die elektronische Registerführung nach § 24 Abs. 8 NachwV:

  • Bis zum 30.06.2024 erfolgt die Registerführung weiter nach den provisorischen Regeln.
  • Ab dem 01.07.2024 kann die Registerführung mittels der neuen Materialliste erfolgen.
  • Ab dem 01.01.2025 muss die Registerführung die neue Materialliste verwenden.

Änderungshinweise:

  • Neuer Datentyp in Kataloge.xsd zur wahlweisen Aufnahme eines AVV-Abfallschlüssels oder eines Materialschlüssels gemäß der LAGA-Liste.
  • Die Registeranforderung und der -auszug beziehungsweise die darin einzubettenden Teilstrukturen verwenden diesen Datentyp für Elemente, die bisher nur den AVV-Schlüssel aufnehmen. Betroffen sind: <Registeranforderung>, <Deckblatt> in <ENSNDokument> und <ENSNVorlageLayerRE>, <ENSNExzerpt>, <BGSDokument> und <BGSExzerpt>.
  • In der Folge: Neuer Abschnitt 4.3.5 der Dokumentation; Überarbeitung von Abschnitt 5.5.2.6 der Dokumentation
  • Ebenfalls neu: Abschnitt 4.4.1.6 der Dokumentation zur Klarstellung wegen vereinzelt aufgetretener Probleme mit Signaturen.

Version ohne Datentyp C (ab 1. Juli 2024)

Für die Zeit ab dem Beginn der Zulässigkeit einer elektronischen Registerführung unter Nutzung der Materialliste am 1. Juli 2024 und bis zu einer Entscheidung über den Umgang mit alten Dokumenten (siehe oben zur Evaluierung), wird eine zusätzliche Version der Schnittstelle bereitgestellt. Sie enthält keine Beschränkungen auf Datentyp C, erlaubt aber die Schlüssel der Materialliste der LAGA. Diese Version lässt eine elektronische Registerführung nach § 24 Absatz 8 NachwV zu und validiert Registerauszüge mit Dokumenten, die vor dem 1. November 2022 neu erstellt wurden und Zeichen außerhalb des Datentyps C enthalten. Die Anforderung an nach dem 1. November 2022 neu erstellte Dokumente zur Einhaltung von Datentyp C bleibt davon unberührt.

  • XML-Schema-Dateien der Schnittstelle

    Herunterladen 104 KB, nicht barrierefrei

Weitere Hinweise:

Die BMU-Schnittstelle zum Nachweisverfahren wird auch auf der Plattform OpenCode bereitgestellt. Diese Plattform bietet für registrierte und angemeldete Nutzer auch die Möglichkeit, Kommentare und Anregungen zur Schnittstelle einzureichen. Die BMU-Schnittstelle ist auf der OpenCode-Plattform unter dem folgenden Link zu erreichen.

Wichtig:

Die offiziell veröffentlichte und einzusetzende Version der BMU-Schnittstelle wird weiterhin auf der Webseite des BMUV bereitgestellt.

Aktualisierungsdatum:
https://www.bmuv.de/DL1175

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