Wichtige Fristen in der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Panorama des Stuerschen Sees
Artikel in der WRRLFristen
Inkrafttreten25Dezember 2000
Rechtliche Umsetzung

Die WRRL ist in deutsches Recht umgesetzt. Die Föderalismusreform 2006 hat die Gesetzgebungskompetenzen im Umweltschutz neu geordnet und insbesondere im Bereich der früheren Rahmengesetzgebungskompetenz, dem Wasserrecht, die Regelungsbefugnisse des Bundes erweitert. Damit hat die Verfassungsreform die Möglichkeit eröffnet, das bisher geltende Rahmenrecht des Bundes durch Vollregelungen zu ersetzen. Demgemäß überführt das Wasserhaushaltsgesetz bisher im Landesrecht normierte Bereiche der Wasserwirtschaft in Bundesrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung besteht. Es schafft damit auch die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung des EG-Wasserrechts.

24Dezember 2003
Bestandsaufnahme

Die Bestandsaufnahme ist abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden an die Europäische Kommission berichtet.

5Dezember 2004
EU-Grundwasser-Richtlinie 
(Tochterrichtlinie der WRRL)

wurde im Dezember 2006 veröffentlicht (2006/118/EG)
  • Festlegung von Schwellenwerten
  • Umsetzung in nationales Recht
  • Bericht der EU-Kommission über Schwellenwerte
  • Überprüfung der Anhänge I und II durch die EU-Kommission
1. Artikel 3, Absatz 5
2. Artikel
12
3. Artikel 3, Absatz 7
4. Artikel
10
1. 22. Dezember
2008
2. 16. Januar 2009
3. 22. Dezember 2009
4. 16. Januar 
Monitoringprogramme
- Bericht an die Europäische Kommission
8Dezember 2006
Information und Anhörung der Öffentlichkeit
  • aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung
  • Veröffentlichung des Zeitplans und des Arbeitprogramms
  • Veröffentlichung der wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen
  • Veröffentlichung der Entwürfe des Bewirtschaftungsplans
1. 14(1)
2. 14(1a)
3. 14(1b)
4. 14(1c)
1. ab Dezember 2003 fortlaufend
2. Dezember 2006 / 2012 / 2018
3. Dezember 2007 / 2013 / 2019
4. Dezember 2008 / 2014 / 2020
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramme
  • Aufstellung und Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans
  • Aufstellung eines Maßnahmenprogramms
  • Umsetzung der Maßnahmen
  • Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans
  • Fortschreibung der Maßnahmenprogramme
1. 13(6)
2. 11(7)
3. 11(7)
4. 13(7)
5. 11(8)

1. Dezember 2009

2. Dezember 2009

3. Dezember 2012

4. Dezember 2015 / 2021

5. Dezember 2015 / 2021 

Zielerreichung
  • Guter Zustand in den Oberflächengewässern
  • Guter Zustand im Grundwasser
  • Erfüllung der Ziele
1. 4(1a)
2. 4(1b)
3. 4(1c)
4. 4(4) 
1. Dezember 2015
2. Dezember 2015
3. Dezember 2015
4. Dezember 2009 / 2015 / 2021
Liste prioritärer Soffe
  • Richtlinienvorschlag von Emissionsbegrenzungen und Umweltqualitätsstandards
  • Überprüfung der Liste der prioritären Stoffe
  • Auslaufen des Einbringens prioritärer gefährlicher Stoffe
1. 16(8)
2. 16(4)
3. 16(6)

1. Dezember 2003

2. Januar 2011 / Dezember 2016 / Dezember 2020

3. 20 Jahre nach Verabschiedung entsprechender EU-Regelungen durch Europäisches Parlament und Rat 

EU-Umweltqualitätsstandard-Richtlinie (Tochterrichtlinie der WRRL) wurde am 24. Dezember 2008 veröffentlicht (2008/105/EG)16(7,8)13. Juli (in Kraft getreten)
Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen9(1)Einzuführen bis 2010

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.