Das Internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) ist mit seinen derzeit 196 Vertragsparteien das umfassendste verbindliche internationale Abkommen im Bereich Naturschutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen.

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) gehört wie die Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und die Wüstenkonvention (UNCCD) zu den drei völkerrechtlichen Verträgen, die bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Deutschland ist seit ihrem In-Kraft-Treten am 29. Dezember 1993 Vertragspartei der CBD. Die Federführung für das Übereinkommen über die biologische Vielfalt innerhalb der Bundesregierung liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Das Abkommen hat drei übergeordnete Ziele:

  • die Erhaltung biologischer Vielfalt (genetische Vielfalt, Artenvielfalt, Vielfalt der Lebensräume).
  • die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt,
  • die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung genetischer Ressourcen gewonnenen Vorteile.

Die Vertragsstaatenkonferenz der CBD ist das oberste politische Entscheidungsgremium der Konvention. Die letzte Vertragsstaatenkonferenz (VSK15) tagte im Dezember 2022 in Montreal, Kanada. Zwischen zwei Vertragsstaatenkonferenzen kommen das Nebenorgan für wissenschaftliche, technische und technologische Beratung (Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice, SBSTTA), das Nebenorgan für die Umsetzung der Konvention (Subsidiary Body on Implementation, SBI) sowie weitere Arbeits- und Expertengruppen zu verschiedenen Themen- und Arbeitsprogrammen der CBD zusammen. Die Nebenorgane erarbeiten jeweils Beschlussempfehlungen für die Vertragsstaatenkonferenzen der CBD.

Protokolle des Übereinkommens über die biologische Vielfalt

Um die Umsetzung der Ziele der Konvention zu unterstützen, wurden zwei völkerrechtlich verbindliche Abkommen unter dem Rahmen des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt verabschiedet.

Mit dem 2000 beschlossenen Cartagena-Protokoll, welches 2003 in Kraft trat, wird der grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen geregelt. Das Nagoya-Protokoll wurde 2010 in Japan beschlossen und trat 2014 in Kraft. Es etabliert einen rechtlich verbindlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich.

Chronologie der vergangenen Konferenzen

  • Logo CBD COP 15

    über 15. Konferenz 2022

    Die 15. VSK fand im Dezember 2022 unter chinesischen Präsidentschaft unter dem Motto "Ecological Civilization - Building a Shared Future for All Life on Earth" in Montreal, Kanada, statt.

  • Logo: UN Biodiversity Conference - COP 14 in Sharm El Sheikh

    über 14. Konferenz 2018

    Die 14. Vertragsstaatenkonferenz fand im November 2018 unter dem Motto "Investing in biodiversity for people and planet" in Scharm El-Scheich, Ägypten statt.

  • COP CBD 13 Logo

    über 13. Konferenz 2016

    Die 13. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologischen Vielfalt fand in Cancún, Mexiko, statt und hatte das Ziel, den Biodiversi­tätsverlust bis 2020 zu stoppen.

  • Grafik: Bunter Kreis mit roten, grünen, blauen und braunen Flächen. Drumherum steht: COP12/MOP7 Pyeongchang Korea 2014.

    über 12. Konferenz 2014

    Der Schwerpunkt in Pyeongchang, Südkorea, lag auf der Halbzeitbewertung der Umsetzung des Strategischen Plans für Biodiversität 2011-2020 und der Aichi Biodiversität.

  • Logo CBD 11

    über 11. Konferenz 2012

    Wichtigstes Thema in Hyderabad, Indien, war die Mobilisierung von Ressourcen für die Umsetzung des Strategischen Plans für Biodiversität 2011-2020 und der Aichi Biodiversitätsziele.

  • Kreisförmig angeordnete Origami-Tiere verschiedener Spezien ergeben eine Erdkugel

    über 10. Konferenz 2010

    Im japanischen Nagoya leitete die Staatengemeinschaft die überfällige Trendwende zum Schutz der Biologischen Vielfalt ein.

  • Worbildmarke / Logo

    über 9. Konferenz 2008

    Auf der Konferenz in Bonn gelang ein weltweiter Aufbruch zum Schutz der Natur.

  • über Frühere CBD-Konferenzen

    Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt wurde bei der Konferenz der Vereinten Nationen am 05. Juni 1992 in Rio de Janeiro unterzeichnet.

Stand: 05.02.2024

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.