Beratungshilfeprogramm für den Umweltschutz in Mitteleuropa und Osteuropa sowie weiteren an die Europäische Union angrenzenden Staaten

Europa

Im Jahr 2000 startete das Bundesumweltministerium das Beratungshilfeprogramm für den Umweltschutz in Mitteleuropa und Osteuropa. Es soll den EU-Beitrittstaaten helfen, das europäische Umweltrecht zu übernehmen und umzusetzen. Zudem dient es dazu, in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion Projekte zu fördern, die dort beispielhaft die Umwelt verbessern. Weiterhin unterstützt es Kooperationsprojekte im Westbalkan.

Seit Januar 2015 schließt der Programmraum auch die Mongolei und die Anrainerstaaten des Mittelmeers ein. Das Beratungshilfeprogramm trägt so dazu bei, in diesen Regionen institutionelle Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen. Zugleich unterstützt es damit Maßnahmen, die im Rahmen des Umweltaktionsprogramms für Mitteleuropa und Osteuropa vereinbart sind.

Für die fachliche Begleitung der Projekte sowie das administrative und verwaltungstechnische Programm-Management ist das Umweltbundesamt zuständig. Es handelt dabei im Auftrag des Bundesumweltministeriums.

Programmdaten

Antragsfrist

fortlaufend

Förderberechtigte

Verband, Vereinigung, Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Bildungseinrichtung

Ort/Region

International

Förderbereich

Beratung

Fördergeber

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (für die fachliche Begleitung sowie das Programm-Management ist das Umweltbundesamt zuständig)

Förderschwerpunkte

  • Fachliche Beratung und Unterstützung bei der Übertragung, Umsetzung und dem Vollzug des Europäischen Umweltrechts in den Beitrittstaaten;
  • Begleitende Beratung zur fachlichen Vorbereitung und Vertiefung von Twinning-Projekten der EU-Instrumente IPA (Instrument for Pre-Accession Assistance), ENPI (European Neighbourhood Policy Instrument) sowie INTERREG, einer Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Regionen der Europäischen Union;
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von umweltpolitischen Programmen und Strategien;
  • Entwicklung von Modellprojekten und Best-Practice-Beispielen, die dazu dienen, ressourcen- und umweltschonende Techniken in der Produktion einzuführen;
  • Transfer moderner Umwelttechnologien beziehungsweise moderner Umweltschutztechnik;
  • Vorbereitung von Investitionsvorhaben, vorrangig in den Gebieten Wasser- und Abfallwirtschaft;
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltbewusstseins, vor allem durch die Förderung von Projekten von Nichtregierungsorganisationen (NRO);
  • Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit.

Hinweis:

Gemeinsames Programm von Bund und Ländern, gebietsbezogene Förderung. Antragstellung der Kommunen erfolgt bei den Ländern.

https://www.bmuv.de/FG8

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.