Vereinbarung zum Wechsel des Verbraucherschutzes ins Bundesumweltministerium unterzeichnet

13.04.2022
Dienstgebäude des BMUB in der Stresemannstraße
Die Vereinbarung regelt, welche Aufgaben, Zuständigkeiten und Mitarbeitenden aus dem Geschäftsbereich des BMJ (vormals BMJV) auf das BMUV (vormals BMU) übergehen.

Ressortvereinbarung zwischen BMUV und BMJ geschlossen

Mit den Unterschriften von Umwelt-Staatssekretär Stefan Tidow und Justiz-Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck besiegeln beide Ministerien den Übergang der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz auf das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Diese war durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) auf das BMUV übertragen worden. Die getroffene Vereinbarung regelt, welche Aufgaben, Zuständigkeiten und Mitarbeitenden aus dem Geschäftsbereich des BMJ (vormals BMJV) auf das BMUV (vormals BMU) übergehen.

Verbraucherschutz-Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: "Alle Bürgerinnen und Bürger sind Verbraucherinnen und Verbraucher. Unsere Aufgabe und unser Ziel im BMUV ist es nun, ihre berechtigten Anliegen zu schützen und ihre Rechte zu stärken. Hierbei werden wir auch einen Schwerpunkt auf die Verbraucherpolitik im Kontext der Digitalisierung legen. Ich freue mich, dass der Verbraucherschutz nun mit dem Umweltschutz in unserem Haus verbunden ist. Dies gibt uns die Chance, Verbraucherpolitik und Nachhaltigkeit zusammenzudenken. Dies stärkt den Verbraucherschutz und den Umweltschutz gleichzeitig."

Justiz-Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck: "Ich freue mich, dass wir unsere Verhandlungen mit dem BMUV zu den Zuständigkeiten im Bereich Verbraucherschutz, Verbraucherpolitik und Verbraucherrechtsdurchsetzung erfolgreich abgeschlossen haben. Für die konstruktiven und intensiven Gespräche danke ich allen Beteiligten. Mit der Einigung haben wir klare Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz erzielt. Die getroffene Vereinbarung sichert dem BMUV den Übergang von verbraucherpolitisch erfahrenem Personal. Damit ist die Handlungsfähigkeit in der Verbraucherpolitik des BMUV gewährleistet und die Aufgaben von BMJ und BMUV sind nun klar verteilt."

Der Erlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 sieht vor, dass aus dem Geschäftsbereich des BMJ die "Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz, die Verbraucherpolitik, insbesondere auch im Kontext der Digitalisierung, sowie die Verbraucherrechtsdurchsetzung, insbesondere auch die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Energie, Nachhaltigkeit sowie im Sozial- und Gesundheitswesen ohne die rechtsförmliche Prüfung in diesen Bereichen" auf das BMUV übergehen. Die Zuständigkeitsübertragung schließt europäische und internationale Bezüge der genannten Themenfelder ein. Für das Zivilrecht und das Wettbewerbsrecht ist weiterhin das BMJ federführend, die verbraucherpolitische Prüfung erfolgt jedoch künftig durch das BMUV.

Ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des BMUV fällt die Produktsicherheit. Grundlage hierfür ist eine bereits Ende Februar mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geschlossene Vereinbarung. Diese dient ebenfalls der Regelung der Einzelheiten zur Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers von Anfang Dezember 2021.

Damit ist das BMUV nun umfassend für die Themen Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik zuständig. Zur bestmöglichen Wahrnehmung der neuen Aufgaben hat das "Neue BMUV" die Abteilung "Verbraucherschutz, Verbraucherrechtsdurchsetzung, Digitale Verbraucherthemen" (V) gegründet.

13.04.2022 | Pressemitteilung Nr. 043/22 | Verbraucherschutz
https://www.bmuv.de/PM10055
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