Verbraucherrechte online werden gestärkt

30.06.2022
Mit einem Klick lassen sich online Abo-Verträge abschließen. Die Kündigung ist oft weniger leicht. Ab dem 1. Juli 2022 wird es dafür den Kündigungsbutton auf Webseiten geben.

Der Kündigungsbutton kommt

Mit einem Klick lässt sich online ein Abo-Vertrag schließen – vom Handyvertrag, über einen Streamingdienst bis zur Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Wollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen Vertrag wieder kündigen, ist das oft weniger leicht. Ab dem 1. Juli 22 wird es dafür den Kündigungsbutton auf Webseiten geben. Eingeführt wurde die neue Regelung mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge.

Ministerin Steffi Lemke: "Oft kostete es Verbraucherinnen und Verbraucher viel Zeit und Aufwand, Abo-Verträge zu kündigen. Mit dem Kündigungsbutton können Verträge nun online genauso einfach gekündigt werden wie man sie abschließen kann. Das stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher ganz praktisch und erleichtert den Umgang damit im Alltag."

Der Kündigungsbutton ist da!

Das gilt ab 1. Juli 2022

  • Bei Abos, für die ihr etwas bezahlt, wie Streamingdienste, Handyverträge, Zeitungen oder auch die Mitgliedschaft im Fitnessstudio, kann die Kündigung künftig auch einfach über einen Online-Button erfolgen.
  • Muss gut auffindbar auf der Webseite des Unternehmens platziert sein
  • Mit zwei Klicks zur Kündigung: Erst auf "Verträge hier kündigen" klicken, die notwendigen Angaben machen und dann die Kündigung final bestätigen
  • Unternehmen bestätigen sofort auf elektronischem Weg die Kündigung
  • Auch nutzbar, wenn Abo-Vertrag nicht online abgeschlossen wurde, solange bei dem Unternehmen die Möglichkeit dazu besteht
  • Gilt auch für Abo-Verträge, die vor dem 01.07.2022 abgeschlossen wurden
  • Kündigung auf anderem Wege weiterhin möglich

Von nun an müssen die Unternehmen auf ihren Internetseiten eine gut auffindbare und gut lesbare Schaltfläche "Verträge hier kündigen" anbieten. Ein Klick auf diesen Button führt zu einer Bestätigungsseite. Mit einem weiteren Button "jetzt kündigen" wird die Kündigung final abgesendet. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten im Anschluss eine Bestätigung über die Kündigung. Eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht erforderlich. Das stärkt die Transparenz und die Verbraucherrechte."

Für die Kündigung über den Kündigungsbutton spielt es keine Rolle, ob der Vertrag online abgeschlossen wurde oder nicht. Solange die Möglichkeit besteht, Verträge online abzuschließen, muss auch für alle Kundinnen und Kunden die Möglichkeit gegeben sein, online zu kündigen. Auch macht es keinen Unterschied, ob der Vertrag bereits vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurde. Auch ältere Verträge können ab dem 1. Juli 2022 über den Kündigungsbutton beendet werden. Dabei ist der Kündigungsbutton eine zusätzliche Möglichkeit zur Kündigung. Das Kündigen auf anderen Wegen, zum Beipsiel per E-Mail oder Post, ist weiterhin möglich.

30.06.2022 | Pressemitteilung Nr. 087/22 | Verbraucherschutz

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https://www.bmuv.de/PM10173
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