Schwarzelühr-Sutter: "Chancen und Risiken der Nanotechnologie verantwortungsvoll abwägen"

15.06.2016
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 137/16
Thema: Nanotechnologie
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Der NanoDialog der Bundesregierung trägt in Deutschland zu einem verantwortlichen Umgang mit der Nanotechnologie bei – seit nunmehr zehn Jahren werden Chancen und mögliche Risiken der Nanotechnologie abgewogen.

Zehn Jahre NanoDialog der Bundesregierung

Der NanoDialog der Bundesregierung trägt in Deutschland zu einem verantwortlichen Umgang mit der Nanotechnologie bei. So wird das Vorsorgeprinzip bei vielen technischen Innovationen in diesem Bereich direkt integriert. Für 300 Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Behörden und Verbände ist der NanoDialog die zentrale Austauschplattform zu Fragen dieser Technologie geworden. Zu seinem zehnjährigen Bestehen sagt die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: "Dieser Dialog hat zu einer Versachlichung der Debatte geführt. Ausschlaggebend dafür ist, dass die Chancen und möglichen Risiken der Nanotechnologie immer zugleich abgewogen werden."

Nanotechnik gewinnt bei der Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen zunehmend an Bedeutung. Nanotechnisch optimierte Kunststoffe können etwa das Gewicht bei Autos oder Flugzeugen senken und somit helfen, Treibstoff zu sparen. Neue, nanotechnisch optimierte Lampen – so genannte Licht emittierende Dioden (LED) – haben eine hohe Lebensdauer, wandeln den elektrischen Strom effizienter in Licht um und sparen somit Energie. Dies sind nur zwei Beispiele aus einer rasch wachsenden Zahl von Produkten, die sich auf Umwelt und Wirtschaft vorteilhaft auswirken können. Wenn die synthetischen Nanomaterialien vermehrt eingesetzt werden, gelangen sie allerdings auch häufiger in Böden, ins Wasser oder in die Luft. Wie sie in der Umwelt wirken, und ob sie gesundheitliche Risiken für den Menschen nach sich ziehen können, muss noch weiter untersucht werden. Die Kennzeichnung von Nanomaterialien – die EU-rechtlich geregelt wird – gilt derzeit für Lebensmittel, Kosmetika und Farben mit Biozidwirkstoffen. Wenn diese Produkte Nanomaterialien enthalten, muss dies angegeben werden.

Schwarzelühr-Sutter: "Das Bundesumweltministerium setzt sich dafür ein, dass alles Notwendige getan wird, damit der Umgang mit diesen modernen Technologien verantwortungsvoll geschieht und diese für Mensch und Umwelt anwendungssicher sind." Insbesondere fehle es an einer Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH an die Belange von synthetischen Nanomaterialien. "Viele Staaten erwarteten seit längerer Zeit einen entsprechenden konkreten Vorschlag der Europäischen Kommission", betonte die Parlamentarische Staatssekretärin. Gleichzeitig dürfe die Verantwortung der Hersteller und Anwender für die Sicherheit der Technologie nicht aus dem Auge verloren werden.

Die Themen der Fachkonferenzen deckten in den vergangen Jahren zahlreiche Anwendungsfelder ab: Von Nanomedizin, Nanoabfall über Nachverfolgbarkeit und Transparenz von Nanomaterialien bis hin zu Chancen und möglichen Risiken in Verbraucherprodukten, analysiert am Beispiel des Lebensmittelbereiches. In diesen Konferenzen wurden die Themen jeweils transparent und offen miteinander diskutiert. Schwarzelühr-Sutter: "Nur der transparente Umgang mit Erkenntnissen zur Nanotechnologie, der kontinuierliche Austausch der unterschiedlichen Stakeholder sowie eine rasche Bereitstellung wichtiger Informationen durch die Unternehmen können die gesellschaftliche Akzeptanz der Nanotechnologie auf Dauer sichern."

Auf Wunsch aller beteiligten Stakeholder wird der Dialog unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die kommenden Jahre weitergeführt.

Weitere Informationen
15.06.2016 | Pressemitteilung Nr. 137/16 | Nanotechnologie
https://www.bmuv.de/PM6543
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