Kabinett beschließt "Naturschutzstrategie für Bundesflächen"

14.09.2016
Buchenwald im Licht
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 222/16
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Der Bund stärkt seine Vorbildfunktion beim Erhalt der natürlichen Artenvielfalt.

Der Bund stärkt seine Vorbildfunktion beim Erhalt der natürlichen Artenvielfalt. Dafür hat das Bundeskabinett heute eine Naturschutzstrategie für Bundesflächen beschlossen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung werden wir der besonderen Verantwortung für den Naturschutz auf den Flächen des Bundes gerecht. Mit zahlreichen Maßnahmen und Programmen sorgen wir dort für den Erhalt der Artenvielfalt. Damit verdeutlicht der Bund sein besonderes Engagement zum Schutz unserer Natur."

Die "Strategie der Bundesregierung zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen auf allen Flächen des Bundes" (StrÖff) setzt wichtige Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt um, die 2007 von der Bundesregierung beschlossen wurde.

Die Strategie gilt für alle Flächen des Bundes, zum Beispiel Bundeswälder, Bundesliegenschaften, Bundeswasserstraßen, Bundesfernstraßen, das Schienennetz der Deutschen Bahn sowie Truppenübungsplätze der Streitkräfte. Sie umfasst Maßnahmen und Programme mit denen die verschiedenen zuständigen Stellen des Bundes, die Biodiversität heute und in den kommenden Jahren schützen, erhalten und fördern. Zu Projekten von nationaler Bedeutung zählen das "Bundesprogramm Wiedervernetzung" oder das "Bundesprogramm Blaues Band".

Die Bundesregierung wird regelmäßig darüber berichten, wie die Strategie umgesetzt wird. Besonders gelungene Maßnahmen sollen dabei dokumentiert und den Ländern und den Kommunen für eigene Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

14.09.2016 | Pressemitteilung Nr. 222/16 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM6672
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