EU-Umweltrat stimmt für mehr Umweltschutz bei Industrie- und Tierhaltungsanlagen

16.03.2023
Himmel mit Schornstein einer Fabrik im Vordergrund
Die EU-Umweltministerinnen und -minister beschließen strengere Umweltauflagen für Industrie-, Tierhaltungs- und Bergbaubetriebe. Deutschland unterstützt die Novelle der IED, die auf über 13.000 Anlagen angewendet wird.

Deutschland unterstützt gemeinsam mit einer Mehrheit der europäischen Umweltministerinnen und Umweltminister den Vorschlag der EU-Kommission für eine Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED). Mit dem Beschluss zeigen sich die EU-Mitgliedstaaten bereit, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf mehr Industrie- und Tierhaltungsanlagen und erstmals auch auf Bergbaubetriebe zu erweitern. Ebenso sprachen sie sich für strengere und europaweit einheitliche Begrenzungen von Umweltauswirkungen aus, wie sie der Vorschlag der EU-Kommission vorsieht. Allein in Deutschland wird die IED bereits heute auf etwa 13.000 Industrie- und Tierhaltungsanlagen angewendet.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Klimakrise und Umweltverschmutzung machen konsequentes Handeln in allen Sektoren dringend nötig. Für gesunde Luft und Wasser ohne Schadstoffe müssen auch Industrie und Tierhaltung ihren Beitrag leisten. Den Umweltbelastungen aus diesen Sektoren wollen die Umweltministerinnen und Umweltminister der EU ambitionierte Grenzen setzen und EU-weit einheitliche Vorgaben schaffen. Damit stellen wir nicht zuletzt fairen Wettbewerb in der EU sicher."

Die Mitgliedstaaten der EU haben heute ihre gemeinsame Position ("Allgemeine Ausrichtung") zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) beschlossen. Die IED schreibt für größere Industrieanlagen das nötige Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit vor und macht Vorgaben zur Begrenzung der Auswirkungen auf die Umwelt. Im April 2022 hatte die europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt. Die Novelle erweitert den Anwendungsbereich der IED und schreibt EU-weit einheitliche und strengere Begrenzungen von Umweltwirkungen vor. Des Weiteren werden neue Vorgaben für das Umwelt- und Chemikalienmanagement gemacht und die Pläne zur Transformation hin zu mehr Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz konkretisiert.

Die Mitgliedstaaten hatten unter tschechischer und schwedischer Präsidentschaft den Richtlinienentwurf weiterentwickelt. Insbesondere die Frage zu den Tierhaltungen wurde von den Mitgliedstaaten im Vorfeld kontrovers diskutiert. Tierhaltungen verursachen europaweit den Löwenanteil der Methan- und Ammoniakemissionen. Die Bundesregierung hatte sich für die Aufnahme größerer Rinderhaltungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie eingesetzt.

Die Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen werden nun im Trilogverfahren zwischen Rat, Kommission und dem europäischen Parlament fortgeführt.

16.03.2023 | Pressemitteilung Nr. 039/23 | Europa
https://www.bmuv.de/PM10514
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