Bundesregierung für grundsätzliches Verbot der Versenkung von Erdölplattformen

17.03.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 20/99
Thema: Meeresschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Kabinett setzt Beschlüsse zum Schutz des Nordatlantik um

Nie wieder "Brent Spar"

Die Bundesregierung ist für ein generelles Verbot der Versenkung ausgedienter Erdölplattformen im Nordatlantik. Stillgelegte Offshore-Anlagen dürfen in Zukunft grundsätzlich nur noch an Land entsorgt und verwertet werden. Dies sieht eine Verordnung vor, die das Bundeskabinett heute auf Antrag des Bundesumweltministeriums verabschiedete. Mit dieser sogenannten "1. OSPAR-Ver-ordnung" werden Beschlüsse im Rahmen des "Oslo-Paris"-Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantik umgesetzt, die im vergangenen Jahr während der konstituierenden Sitzung der OSPAR-Kommission im portugiesischen Sintra gefaßt wurden. Die 1. OSPAR-Verordnung bedarf zum Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates.

Ausgelöst durch die Kontroverse um die ursprünglich beabsichtigte Versenkung der Ölplattform "Brent Spar" hatte die OSPAR-Kommission ein generelles Versenkungsverbot für stillgelegte Offshore-Anlagen im Meer verabschiedet, so daß Plattformen - u.a. zur Erdölgewinnung - grundsätzlich an Land entsorgt und verwertet werden müssen. Für Aufbauten und kleine Stahlanlagen gilt dies uneingeschränkt. Ausnahmen werden - wegen des hohen technischen Aufwandes - lediglich bei großen Betonanlagen zugelassen. Auch bei großen Stahlanlagen hat die Entsorgung grundsätzlich an Land zu erfolgen. Fundamente von Anlagen mit einem Gewicht von über 10 000 Tonnen können ausnahmsweise im Meeresboden verbleiben. Derzeit befinden sich im Nordost-Atlantik (ein-schließlich Nordsee) rund 720 Offshore-Anlagen, die in den kommenden 30 bis 40 Jahren zur Entsorgung anstehen.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das generelle Versenkungsverbot für Offshore-Anlagen ist ein bedeutender Schritt für einen verbesserten Schutz des Nordostatlantik und eine klare Absage an Bestrebungen, die Meere für kurzfristigen Profit zur Müllkippe verkommen zu lassen. In der Verantwortung der Vertragsparteien des OSPAR-Übereinkommens liegt es nun, die Ausnahmen vom Versenkungsverbot möglichst restriktiv zu handhaben, um Umweltschäden zu vermeiden."

Das "Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantik" (OSPAR-Übereinkommen) wurde am 22. September 1992 in Paris geschlossen und trat am 25. März 1998 in Kraft. Vom 20. bis 24. Juli 1998 fand auf Einladung der portugiesischen Regierung in Sintra die konstituierende Sitzung der OSPAR-Kommission auf Ministerebene statt.

17.03.1999 | Pressemitteilung 20/99 | Meeresschutz
https://www.bmuv.de/PM449
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