Alte Holzöfen müssen ab 1. Januar 2018 strenge Grenzwerte bei Staubemissionen einhalten

01.12.2017
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 371/17
Thema: Luft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Zum Jahreswechsel treten strengere Grenzwerte für Holzöfen in Kraft. Denn Kamin- und Kachelöfen verursachen gesundheitsschädliche Staubemissionen.

Für über 33 Jahre alte Kamin- und Kachelöfen endet die Übergangsfrist

Zum Jahreswechsel treten strengere Grenzwerte für Holzöfen in Kraft. Denn Kamin- und Kachelöfen verursachen gesundheitsschädliche Staubemissionen. Zu deren Begrenzung muss die Feuerungstechnik dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält eine langfristig angelegte Regelung, um den Anlagenbestand in Deutschland zu ertüchtigen und die gesundheitsschädlichen Emissionen von Staub und Kohlenmonoxid zu verringern. Diese Regelung wurde bereits im Jahr 2009 beschlossen.

Am 31. Dezember 2017 ist der Zeitpunkt zur Nachrüstung oder Außerbetriebnahme für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen gekommen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 31. Dezember 1984 errichtet und in Betrieb genommen wurden. Wenn durch eine Bescheinigung des Herstellers der Anlage oder durch eine Vor-Ort-Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk nachgewiesen werden kann, dass die Feuerungsanlage die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhält, darf der Betreiber sie weiterhin zur Beheizung des Aufstellraumes benutzen, ohne eine Nachrüstung vornehmen zu müssen. Für Anlagen, die vor 1975 errichtet worden sind, war die Übergangsfrist bereits Ende 2014 abgelaufen.

Bei Fragen zur eigenen Einzelraumfeuerungsanlage kann der Schornsteinfeger oder die zuständige Behörde vor Ort weiterhelfen. Außerdem finden sich alle Informationen zur eigenen Feuerstätte und den entsprechenden Fristen im Feuerstättenbescheid, der vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nach einer Feuerstättenschau ausgestellt wird.

Neben dem technisch einwandfreien Zustand einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, wie Scheitholz und ähnliches, spielt der ordnungsgemäße Umgang mit einer solchen Anlage eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Luftschadstoffemissionen. Rauch und Geruch sowie gesundheitsgefährdende Schadstoffe als Folge einer schlechten Holzverbrennung haben negative Auswirkungen auf die Umgebung und sind nicht selten Anlass für Nachbarschaftsbeschwerden. Die Beratung durch das Schornsteinfegerhandwerk sowie umfangreiche Informationsangebote bei den zuständigen Behörden und im Internet bieten viele einfache Hinweise und Tipps, wie man Kaminöfen und andere Holzfeuerungen ordnungsgemäß und somit emissionsarm betreibt. Beispielsweise spielt neben der Verwendung des richtigen Brennstoffes, auch dessen Feuchtegehalt eine wesentliche Rolle. Außerdem muss immer eine ausreichend große Luftzufuhr gewährleistet sein, um ein optimales Verbrennungsergebnis zu erzielen.

01.12.2017 | Pressemitteilung Nr. 371/17 | Luft
https://www.bmuv.de/PM7617
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