Aufgaben und Struktur im Bundesumweltministerium

Straßenansicht des Bundesumweltministeriums nach Süden in der Stresemannstraße nach der Fertigstellung des Gebäudes im August 2012.

Für welche Politikfelder ist das Ministerium zuständig?

Die vielfältigen Politikbereiche, für die das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) innerhalb der Bundesregierung zuständig ist, spiegeln sich bereits im Namen des Ministeriums wider. Bald 40 Jahre arbeitet das Ministerium bereits für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Umweltgiften und Strahlung, für einen klugen und sparsamen Umgang mit Rohstoffen, den Klimaschutz sowie für eine Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, bei der die Vielfalt von Tier-, und Pflanzenarten und der Erhalt ihrer Lebensräume sichergestellt wird.

Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden der Zuschnitt und die Bezeichnung des Ministeriums geändert. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Auswärtigen Amt hat das Bundesumweltministerium die Aufgabenbereiche für den nationalen und internationalen Klimaschutz erhalten. Damit gestaltet das Ministerium zentrale Zukunftsthemen, die auf die Menschen und ihre Lebenswelt abzielen. Es ist Treiberin einer ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Modernisierung.

Wie arbeitet das Ministerium?

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nutzt das Bundesumweltministerium verschiedene Instrumente:

  1. Kernaufgabe ist die Vorbereitung gesetzlicher Regelungen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen in den oben genannten Politikfeldern zu gestalten. Hierzu gehört auch die Ausgestaltung des Ordnungsrechtes und die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht:
    Das Bundesumweltministerium erarbeitet Gesetzentwürfe für die Bundesregierung, über die der Bundestag und gegebenenfalls der Bundesrat entscheiden. Außerdem steuert das Ministerium über den Erlass von Rechtsverordnungen, die als untergesetzliche Regelungen nähere Details zum Gegenstand eines Gesetzes festlegen, insbesondere den Gesetzesvollzug. Es wirkt an allen Rechtssetzungsvorhaben mit, welche sich auf die Aufgabenbereiche des Ressorts auswirken.
  2. Finanzielle Förderung von Forschung und Entwicklung, Unterstützung von Markteinführung innovativer Technologien:
    Neben der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen stehen dem Bundesumweltministerium auch ökonomische Instrumente zur Verfügung. So werden aus Steuern aber auch durch Einnahmen aus dem Emissionshandel Förderprogramme aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Verbände, Unternehmen oder Kommunen können dadurch für bestimmte Projekte eine finanzielle Unterstützung erhalten.
  3. Enge Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene:
    Die Bundesrepublik ist ein föderaler Bundesstaat und Mitglied der EU sowie einer Vielzahl internationaler Organisationen. Für eine erfolgreiche Gestaltung in den Aufgabenbereichen des Bundesumweltministeriums ist eine enge Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene von großer Bedeutung. Bei vielen Themen stimmen sich Bund und Länder daher über Strukturen ab, erarbeiten Programme und entwickeln gemeinsam Strategien, um Regelungen in Deutschland effizient umsetzen zu können. Neben festen Gremien wie der Umweltministerkonferenz bestehen auch einberufene interministerielle Arbeitsgruppen und Ausschüsse. Viele Fragen der Umweltpolitik und des Naturschutzes sind nur im Wege intensiver internationaler Zusammenarbeit zu lösen. Hierbei vertritt das Ministerium Deutschland in der Europäischen Union und bei internationalen Organisationen (UN, OECD, WTO).
  4. Kommunikation für eine breite gesellschaftliche Beteiligung und Akzeptanz:
    Um die Aktivitäten und geplanten Maßnahmen des Bundesumweltministeriums transparent zu machen, wird eine umfassende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt. Bürgerinnen und Bürger können sich über die Themen des Ministeriums über das Internet sowie über Broschüren stets aktuell informieren. Durch Veranstaltungen und eine Fortentwicklung der Prozesse zur Bürgerbeteiligung sollen sie sich darüber hinaus auch aktiv einbringen können.

Wer macht was im Ministerium?

An der Spitze des Ministeriums steht der Minister, Carsten Schneider. Er leitet das Ministerium und vertritt es im Bundeskabinett. Stellvertreter des Ministers ist der Staatssekretär Jochen Flasbarth. Er hat – wie der Minister – ein Weisungsrecht gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums.

Außerdem gehören zur Leitung des Ministeriums die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter und der Parlamentarische Staatssekretär Carsten Träger. Beide sind Mitglieder des Parlaments – also Abgeordnete des Deutschen Bundestages – und vertreten den Minister im parlamentarischen Raum, beispielsweise bei Erklärungen vor dem Bundestag und dem Bundesrat.

Stand: 14.05.2025

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