Das Ministerium: Aufgaben und Struktur

Straßenansicht des Bundesumweltministeriums nach Süden in der Stresemannstraße nach der Fertigstellung des Gebäudes im August 2012.

Für welche Politikfelder ist das Ministerium zuständig?

Die vielfältigen Politikbereiche, für die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) innerhalb der Bundesregierung zuständig ist, spiegeln sich bereits im Namen des Ministeriums wider. Seit mehr als 30 Jahren arbeitet das Ministerium für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Umweltgiften und Strahlung, für einen klugen und sparsamen Umgang mit Rohstoffen, den Klimaschutz sowie für eine Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, bei der die Vielfalt von Tier-, und Pflanzenarten und der Erhalt ihrer Lebensräume sichergestellt wird.

Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 wurde der Zuschnitt und Name des Ministeriums geändert. Neben den Schwerpunkten Umweltschutz und Naturschutz ist das BMUV seitdem auch für die Verbraucherschutzpolitik zuständig. Damit gestaltet das BMUV zentrale Zukunftsthemen, die auf die Menschen und ihre Lebenswelt abzielen. Es ist Treiberin einer ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Modernisierung. Auch das Thema Klimaschutz bleibt mit den Schwerpunkten Natürlicher Klimaschutz, Klimaanpassung und Ressourcenpolitik ein zentrales Thema des BMUV.

Wie arbeitet das Ministerium?

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nutzt das BMUV verschiedene Instrumente:

  1. Kernaufgabe ist die Vorbereitung gesetzlicher Regelungen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen in den oben genannten Politikfeldern zu gestalten. Hierzu gehört auch die Ausgestaltung des Ordnungsrechtes und die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht:
    Das BMUV erarbeitet Gesetzentwürfe für die Bundesregierung, über die der Bundestag und gegebenenfalls der Bundesrat entscheiden. Außerdem steuert das Ministerium über den Erlass von Rechtsverordnungen, die als untergesetzliche Regelungen nähere Details zum Gegenstand eines Gesetzes festlegen, insbesondere den Gesetzesvollzug. Es wirkt an allen Rechtssetzungsvorhaben mit, welche sich auf die Aufgabenbereiche des Ressorts auswirken.
  2. Finanzielle Förderung von Forschung und Entwicklung, Unterstützung von Markteinführung innovativer Technologien:
    Neben der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen stehen dem BMUV auch ökonomische Instrumente zur Verfügung. So werden aus Steuern aber auch durch Einnahmen aus dem Emissionshandel Förderprogramme aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Verbände, Unternehmen oder Kommunen können dadurch für bestimmte Projekte eine finanzielle Unterstützung erhalten.
  3. Enge Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene:
    Die Bundesrepublik ist ein föderaler Bundesstaat und Mitglied der EU sowie einer Vielzahl internationaler Organisationen. Für eine erfolgreiche Gestaltung in den Aufgabenbereichen des BMUV ist eine enge Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene von großer Bedeutung. Bei vielen Themen stimmen sich Bund und Länder daher über Strukturen ab, erarbeiten Programme und entwickeln gemeinsam Strategien, um Regelungen in Deutschland effizient umsetzen zu können. Neben festen Gremien wie der Umweltministerkonferenz bestehen auch einberufene interministerielle Arbeitsgruppen und Ausschüsse. Viele Fragen der Umweltpolitik und des Naturschutzes sind nur im Wege intensiver internationaler Zusammenarbeit zu lösen. Hierbei vertritt das Ministerium Deutschland in der Europäischen Union und bei internationalen Organisationen (UN, OECD, WTO).
  4. Kommunikation für eine breite gesellschaftliche Beteiligung und Akzeptanz:
    Um die Aktivitäten und geplanten Maßnahmen des BMUV transparent zu machen, wird eine umfassende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt. Bürgerinnen und Bürger können sich über die Themen des Ministeriums über das Internet sowie über Broschüren stets aktuell informieren. Durch Veranstaltungen und eine Fortentwicklung der Prozesse zur Bürgerbeteiligung sollen sie sich darüber hinaus auch aktiv einbringen können.

Wer macht was im Ministerium?

An der Spitze des Ministeriums steht die Ministerin, Steffi Lemke. Sie leitet das Ministerium und vertritt es im Bundeskabinett. Stellvertretende der Ministerin sind die Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder und der Staatssekretär Stefan Tidow. Sie haben – wie die Ministerin – ein Weisungsrecht gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums.

Außerdem gehören zur Leitung des Ministeriums die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann und der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Jan-Niclas Gesenhues. Beide sind Mitglieder des Parlaments – also Abgeordnete des Deutschen Bundestages – und vertreten die Ministerin im parlamentarischen Raum, beispielsweise bei Erklärungen vor dem Bundestag und dem Bundesrat.

Stand: 16.02.2024

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