Staatssekretär Jochen Flasbarth beruft Sachverständigenkommission
Staatssekretär Jochen Flasbarth hat am 27. November 2015 im Bundesumweltministerium den Mitgliedern der Unabhängigen Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger nach dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag die Berufungsschreiben ausgehändigt. Die Berufung der sechs renommierten Antarktisexperten erfolgte im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Für drei Jahre werden sie die nationale Genehmigungsbehörde Umweltbundesamt bei der Beurteilung der Auswirkungen wissenschaftlicher Tätigkeiten auf die antarktische Umwelt beraten. Gleichzeitig verabschiedete er die bisher amtierende Kommission, die durch deren Vorsitzenden vertreten war, und dankte für die geleistete Arbeit.
Jochen Flasbarth betonte, dass der "weiße Kontinent" Antarktis für das Bundesumweltministerium bedeutet, ein gemeinsames Erbe der Menschheit zu schützen und zu bewahren. "Mit dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag, dessen 25-jähriges Bestehen wir in 2016 feiern können, verfügen wir hierzu über ein außerordentlich wirksames Instrument. Es setzt die umfassendsten Maßstäbe für den Umweltschutz, die jemals für eine Region der Erde in einem bindenden internationalen Übereinkommen erarbeitet wurden." Bei der Genehmigung von Forschungstätigkeiten in der Antarktis spielt der Ausgleich zwischen Forschungs- und Umweltschutzbelangen eine wichtige Rolle. Mit einer verantwortungsbewussten Genehmigungspraxis tragen Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz in Zusammenarbeit mit der Sachverständigenkommission gemeinsam dazu bei, das sensible Gleichgewicht der Ökosysteme in der Antarktis zu erhalten und die zunehmenden Einflüsse menschlicher Aktivität zu minimieren.
Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG)
Das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG) setzt die völkerrechtlichen Regelungen des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag in deutsches Recht um. Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die in Deutschland organisiert werden oder von dessen Hoheitsgebiet ausgehen, unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt. Als nationale Genehmigungsbehörde beurteilt das Umweltbundesamt (UBA) im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz die Auswirkungen der geplanten Tätigkeit auf die antarktische Umwelt sowie die Ökosysteme. Im Fall von Tätigkeiten der wissenschaftlichen Forschung, die mindestens geringfügige oder vorübergehende Auswirkungen auf die Schutzgüter erwarten lassen, ist die Stellungnahme der Kommission unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständiger zu berücksichtigen.
Unabhängige Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger nach Paragraf 6 Absatz 5 AUG
Amtsperiode 2015 bis 2018
Name | Institution |
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Prof. Dr. Ulf Karsten | Universität Rostock Institut für Biowissenschaften, Lehrstuhl Angewandte Ökologie |
Prof. Dr. Heidrun Kopp | GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel und Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Fachbereich 4: Dynamik des Ozeanbodens |
Prof. Vincent M. Janik | University of St. Andrews Scottish Oceans Institute, School of Biology, Großbritannien |
Prof. Dr. Pedro Martinez Arbizu | DZMB-Forschungsinstitut Senckenberg Leiter des Deutschen Zentrums für Marine Biodiversitätsforschung |
Prof. Dr. Birgit Sattler | Universität Innsbruck, Österreich Institut für Ökologie Forschungsgruppe Seen- und Gletscher-Ökologie |
Dr. Christine Erbe | Curtin University Australia Direktorin des "Centre for Marine Science and Technology" der Curtin Universität |