Svenja Schulze zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu neuen Gentechnik-Verfahren

25.07.2018
Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass die sogenannten neuen Züchtungstechniken auch als Gentechnik gelten und damit unter das europäische Gentechnikrecht fallen. Svenja Schulze hat dazu eine Erklärung abgegeben.

Heute hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass die sogenannten neuen Züchtungstechniken auch als Gentechnik gelten und damit unter das europäische Gentechnikrecht fallen. Dazu erklärt Bundesumweltministerin Svenja Schulze:

"Das Urteil ist eine gute Nachricht für die Umwelt und den Verbraucherschutz. Das Urteil ist auch ein klares Bekenntnis zum Vorsorgeprinzip in Europa. Das Vorsorgeprinzip ist ein kluger Wegweiser für den Umgang mit genetischen Veränderungen an Pflanzen und anderen Organismen. Jetzt haben wir endlich die notwendige Rechtssicherheit und Transparenz für Verbraucher, Forschung und Industrie. Mit diesem Urteil ist der Weg frei für unsere wichtigsten Anliegen: eine umfassende Risikobewertung und eine Kennzeichnung, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Wahlfreiheit ermöglicht. Der Schutz von Umwelt und Gesundheit hat auch bei der neuen Gentechnik höchste Priorität, darüber bin ich sehr erleichtert."

25.07.2018 | Meldung Europa
https://www.bmuv.de/ME8036

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.