Neue Gentechnik: Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht müssen erhalten bleiben

16.06.2022
Bei einer High-Level-Veranstaltung des BMUV wurden die wesentlichen Umwelt- und Verbraucherschutzaspekte einer möglichen Neu-Regulierung von Pflanzen, die mit Verfahren der Neuen Gentechnik erzeugt wurden, diskutiert.

Bundesumweltministerium diskutierte Eckpfeiler der Gentechnik-Regulierung mit EU-Parlamentariern und Europäischer Kommission

Bei einer High-Level-Veranstaltung des Bundesumweltministeriums wurden am 13. Juni 2022 gemeinsam mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission die wesentlichen Umwelt- und Verbraucherschutzaspekte einer möglichen Neu-Regulierung von Pflanzen, die mit Verfahren der Neuen Gentechnik erzeugt wurden, diskutiert. Die aktuell hohen Anforderungen an die verpflichtende Risikoprüfung für Pflanzen oder Produkte aus Neuer Gentechnik dürfen nicht aufgeweicht werden. Auch müsse die Kennzeichnungspflicht für Lebens- und Futtermittel mit Gentechnik erhalten bleiben. 

Das Bundesumweltministerium leistete mit seiner Veranstaltung einen wichtigen Beitrag im laufenden Diskussionsprozess um eine angemessene Regulierung der neuen Gentechnik vor dem Hintergrund der aktuellen Initiative der Europäischen Kommission. Diese sieht eine Anpassung des bestehenden Rechtsrahmens für Pflanzen und Produkte vor, die durch bestimmte Verfahren der Neuen Gentechnik (NGT), der sogenannten gezielten Mutagenese und Cisgenese, erzeugt werden. Das BMUV machte hier deutlich, dass „Neue Gentechnik“ auch Gentechnik ist. Deshalb darf die umfassende Risikoprüfung für Mensch und Umwelt nicht aufgeweicht werden. Auch in Zukunft muss gewährleistet sein, dass Bürgerinnen und Bürger durch Kennzeichnung frei wählen können, ob sie Gentechnik auf ihrem Tisch haben möchten oder nicht. Das Vorsorgeprinzip ist nicht verhandelbar.

Auch auf sich verändernde klimatische Bedingungen ist Neue Gentechnik keine Antwort, auch wenn das oft angeführt wird. Standort-angepasstes Wirtschaften und vielfältige Kulturen bei Züchtung und Anbau machen die Landwirtschaft vielfältiger und widerstandsfähiger gegen Wetterextreme, Schädlinge und Krankheiten. Gleichzeitig werden mit diesem Ansatz Klima, Böden und Biodiversität geschont – und so mehrere Krisen gleichzeitig adressiert. Deshalb hat die Bundesregierung auch das Ziel ausgerufen, dass bis 2030 der Ökolandbau in Deutschland auf 30 Prozent ausgebaut wird.

Gemeinsam mit den EU-Parlamentariern Martin Häusling (Grüne), Pascal Durand (Renew), Maria Noichl (S&D) sowie Anja Hazekamp (Linke) diskutierten Vertreterinnen und Vertreter des BMUV und der Europäischen Kommission, welche Eckpunkte eine mögliche Neu-Regulierung mitbringen muss.

Hintergrund

In der EU unterliegen Verfahren der Neuen Gentechnik, wie beispielsweise das Genome Editing mit der Genschere CRISPR/Cas, der europäischen Gentechnik-Regulierung. Dies wurde im Jahr 2018 mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt. Eine Zulassung von mit NGT veränderten Organismen erfolgt also nur nach einer strengen Prüfung. Die EU-Kommission plant aktuell ein Rechtsetzungsvorhaben zur Neu-Regulierung von Pflanzen und deren Produkten, die mit bestimmten Neuen Genomischen Techniken hergestellt wurden. Aus Sicht der KOM könnten solche Pflanzen einen Beitrag zur Nachhaltigkeit von Agrar- und Lebensmittelsystemen leisten. Die KOM lotet aktuell die Optionen für geminderte Prüfanforderungen für bestimmte NGT-Pflanzen sowie deren erleichterte Zulassung in der EU aus.

Die Initiative und der zugrundeliegende Bericht der EU KOM von April 2021 haben bei gentechnikkritischen Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft Kritik hervorgerufen, da er sehr einseitig auf die Potenziale von NGT eingeht und dabei die Risiken vernachlässigt.

16.06.2022 | Meldung Verbraucherschutz
https://www.bmuv.de/ME10133

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