Maßnahmenprogramm "Nachhaltigkeit" der Bundesregierung

04.02.2022
Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschloss am 30. März 2015 die Neuauflage des "Maßnahmenprogramms Nachhaltige Bundesregierung" vom 6. Dezember 2010.

Das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung muss sich auch im Verwaltungshandeln erweisen. Hierfür spricht nicht nur die notwendige Vorbildfunktion der öffentlichen Hand; ihre Aktivitäten haben auch selbst relevante Auswirkungen auf die Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung. Um der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung am 25. August 2021 das "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021" beschlossen. Es handelt sich dabei um die Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit vom 30. März 2015. Es enthält Maßnahmenbündel für folgende Bereiche:

  1. Klimaneutrale Bundesverwaltung bis 2030
  2. Bau, Sanierung und Betrieb der Bundesliegenschaften
  3. Mobilität
  4. Beschaffung
  5. Veranstaltungen
  6. Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung
  7. Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung
  8. Gesundheit
  9. Gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen und Vereinbarkeit von Familien-/Pflegeaufgaben und Beruf
  10. Diversität

Das Maßnahmenprogramm gilt – falls bei den einzelnen Maßnahmen nichts Abweichendes geregelt ist – für alle Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren sowie der mittelbaren Bundesverwaltung (insbes. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts), bei der mittelbaren Bundesverwaltung, soweit fachaufsichtsrechtliche Befugnisse gegenüber diesen Behörden und Einrichtungen bestehen (nachfolgend bei den Maßnahmen: Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung). Mit dem insgesamt zehn Maßnahmenpakete umfassenden Programm will die Bundesregierung ihrer eigenen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung Rechnung tragen.

Ob ein energieeffizienter Fuhrpark, Bezug von Ökostrom oder Beachtung von ökologischen und sozialen Kriterien bei der Beschaffung von Textilien und Holzprodukten, die öffentliche Beschaffung kann einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Nachhaltigkeit leisten. Das Maßnahmenprogramm 2021 gibt nun detaillierte Anforderungen für die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen vor.

Die auf wissenschaftlicher Basis erarbeiteten Kriterien des Umweltzeichens "Blauer Engel" bilden eine wichtige Orientierungshilfe für eine umweltfreundliche Beschaffung. Das Maßnahmenprogramm hält u.a. fest, dass bei Ausschreibungen der Bundesverwaltung, soweit möglich, die Kriterien des Umweltzeichens "Blauer Engel" zu verwenden sind.

Ein von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt herausgegebener Leitfaden gibt insbesondere Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden Empfehlungen für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Organisation von Veranstaltungen. Dieser Leitfaden ist Bestandteil des Maßnahmenprogramms seit dem Jahr 2015 und wurde mit dem aktuellen Beschluss des Programms ebenfalls weiterentwickelt.

Das Programm wird jedes Jahr überprüft (Monitoringbericht 2020)  und alle vier Jahre weiterentwickelt.

04.02.2022 | Meldung Nachhaltigkeit
https://www.bmuv.de/ME7460

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