Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren zur Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Krško in Slowenien

22.03.2022
Der Betreiber des slowenisch-kroatischen Atomkraftwerks Krško, Nuklearna elektrarna Krško d.o.o., beabsichtigt, dessen Betriebsdauer von 40 auf 60 Jahre zu verlängern.

Der Betreiber des slowenisch-kroatischen Atomkraftwerks (AKW) Krško, Nuklearna elektrarna Krško d.o.o., beabsichtigt, dessen Betriebsdauer von 40 auf 60 Jahre zu verlängern, das heißt von 2023 bis 2043.

Das AKW Krško mit einer Ausgangsleistung von 696 MW erzeugt etwa 38 Prozent des gesamten slowenischen Stroms. Nuklearna Elektrarna Krško d.o.o. exportiert gemäß einem zwischenstaatlichen Abkommen die Hälfte des im AKW Krško erzeugten Stroms in die Republik Kroatien.

Das AKW Krško befindet sich in der Gemeinde Krško, südöstlich der Stadt Krško.

Im Jahr 1983 nahm das AKW Krško den kommerziellen Betrieb auf. Zum Zeitpunkt des Baus war eine Betriebsdauer von 40 Jahren vorgesehen.

Geplant ist der Weiterbetrieb des AKW Krško mit den bestehenden Betriebseigenschaften nach 2023. Der Bau neuer Bauwerke oder Anlagen ist nicht vorgesehen. Weitere Informationen zu dem Projekt sind den unten aufgeführten UVP-Unterlagen zur Laufzeitverlängerung Krško zu entnehmen.

Im Februar 2022 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die offizielle Notifizierung von den zuständigen slowenischen Stellen bezüglich der möglichen Laufzeitverlängerung (LZV) des AKWs Krško entsprechend Artikel 3 der Espoo Konvention (Convention on Environmental Impact Assessment in a Transboundary Context) erhalten.

Danach gab es die Möglichkeit, bis spätestens 5. Mai 2022 zu dem Projekt eine Stellungnahme abzugeben. Entsprechend den Regelungen des § 58 Abs.5 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) informierte das BMUV die zuständigen Landesministerien über das slowenische Projekt. Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz übernahm in diesem Verfahren die Federführung. Das UVP-Verfahren zur Laufzeitverlängerung des AKW Krško, ist nun abgeschlossen.

Am 13.01.2023 erteilte das Ministerium für Umwelt und Raumordnung der Republik Slowenien dem Vorhabensträger Nuklearna elektrarna Krško d.o.o. die umweltschutzrechtliche Zustimmung für die Verlängerung der Betriebsdauer des AKW Krško von 40 auf 60 Jahre.

Weitere Informationen sind auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zu finden.

Hinweis:

Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

22.03.2022 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
Aktualisierungsdatum: 23.03.2023
https://www.bmuv.de/ME10026

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