Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren zur geplanten Laufzeitverlängerung des AKW Loviisa in Finnland

03.09.2020
Flagge von Finnland an einem Mast
Das BMU wurde vom finnischen Umweltministerium über die Einleitung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hinsichtlich einer Laufzeitverlängerung des AKW Loviisa unterrichtet.

Das Atomkraftwerk (AKW) Loviisa wurde von 1971 bis 1980 auf der Insel Hästholmen, etwa 12 Kilometer (km) vom Zentrum der Stadt Loviisa entfernt, errichtet. Die Entfernung vom AKW nach Helsinki beträgt etwa 100 km. Das AKW besteht aus zwei Druckwasserreaktorblöcken, Loviisa 1 und Loviisa 2 mit jeweils circa 500 MW elektrischer Leistung, sowie den zugehörigen Gebäuden und Lagereinrichtungen, die für die Entsorgung von Kernbrennstoff und radioaktivem Abfall erforderlich sind. Loviisa 1 nahm seinen kommerziellen Betrieb 1977 auf, Loviisa 2 1980. Die derzeitige Betriebsgenehmigung der finnischen Regierung für Loviisa 1 ist bis Ende 2027 gültig, die Betriebsgenehmigung für Loviisa 2 bis Ende 2030.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wurde vom finnischen Umweltministerium mit untenstehender Notifizierung über die Einleitung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß Espoo-Konvention hinsichtlich einer Laufzeitverlängerung des AKW Loviisa unterrichtet. Hierüber informierte das BMU die zuständigen Landesministerien sowie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz haben Beteiligungsinteresse erklärt, Mecklenburg-Vorpommern übernimmt die Federführung. Unter dem untenstehenden Link des Ministeriums für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind weitere Informationen zu finden. Auch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz hat das Vorhaben auf seiner Website veröffentlicht. Darüber hinaus haben Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz die untenstehenden Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens gegenüber den zuständigen finnischen Behörden abgegeben.

Zu den für dieses Projekt im Rahmen der UVP geprüften Implementierungsoptionen gehören die Verlängerung des Kraftwerksbetriebs um maximal etwa 20 Jahre (VE1) und zwei verschiedene Optionen ohne Laufzeitverlängerung (VE0 und VE0+). Alle drei Optionen umfassen in verschiedenen Kombinationen auch mit dem Betrieb und/oder dem endgültigen Rückbau der Anlagenteile verbundene Abfallentsorgungsmaßnahmen sowie teilweise auch die Möglichkeit, zusätzlich geringe Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle, die an anderen Stellen in Finnland anfallen, entgegenzunehmen, zu konditionieren, zwischenzulagern und am Standort bereits bestehenden Endlagern endzulagern. Nähere Einzelheiten zu dem Projekt und den verschiedenen Optionen sind in der untenstehenden Zusammenfassung des Programms der Umweltverträglichkeitsprüfung für die internationale Anhörung beschrieben.

Finnland gab der deutschen Öffentlichkeit im ersten Teil des UVP-Verfahrens bis zum 2. November 2020 Gelegenheit zur Stellungnahme. 

Im September 2021 informierte das finnische Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung über das weitere Verfahren.

Am 6. September 2021 wurde dem zuständigen finnischen Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung im Rahmen des zweiten Teils des UVP-Verfahrens ein Umweltverträglichkeits(UVP)-Bericht des Betreibers (Fortum Power and Heat Ltd) vorgelegt.

Vom 20. September bis 18. November 2021 bestand die Möglichkeit der öffentlichen Beteiligung, in deren Rahmen Stellungnahmen zum UVP-Bericht eingereicht werden konnten.

Am 14. Januar 2022 veröffentlichte das finnische Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung seine Schlussfolgerung zum UVP-Bericht des AKW Loviisa, siehe https://tem.fi/en/loviisa-eia-report.

Das UVP-Verfahren ist damit abgeschlossen.

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern

    Strahlenschutz

    Herunterladen 161 KB
  • Statement of the state of Mecklenburg-Western Pomerania

    Strahlenschutz

    Herunterladen 154 KB
  • Stellungnahme des Landes Rheinland-Pfalz

    Strahlenschutz

    Herunterladen 4 MB, nicht barrierefrei
03.09.2020 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
Aktualisierungsdatum: 08.02.2022
https://www.bmuv.de/ME9201

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