Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zum Neubau eines AKW mit SMR in Tušimice (Tschechien)

23.05.2025
Flagge der Tschechischen Republik
Das BMUKN erhielt als deutsche Espoo-Kontaktstelle am 7. Mai 2025 gemäß Artikel 3 der Espoo-Konvention die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus Tschechien.

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erhielt als deutsche Espoo-Kontaktstelle am 07. Mai 2025 entsprechend Artikel 3 der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus Tschechien. Dabei geht es um den geplanten Bau und Betrieb eines neuen Atomkraftwerks mit einem kleinen modularen Reaktor (Small Modular Reactor, SMR) auf dem Gelände des bestehenden Kohlekraftwerks Tušimice (17 km von der Grenze zu Deutschland entfernt) erreicht. Das Verfahren befindet sich in der Scoping-Phase (Vorverfahren).  

Bis zum 13. Juni 2025 können Stellungnahmen zu grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen auf eigenes Staatsgebiet abgegeben werden.

Weitere Informationen sind der unten verlinkten Notifizierung und den verlinkten Dokumenten "Neue Kernkraftanlage_SMR_Tusmice" (Bekanntmachung) und den Anhängen 1-3 (Lage des Vorhabens, Natura-2000-Bewertung, Stellungnahme der Naturschutzbehörde) zu entnehmen.

Entsprechend den Regelungen des Paragraf 58 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat das BMUKN die zuständigen Landesministerien über die geplante grenzüberschreitende UVP informiert und das Beteiligungsinteresse an dem Verfahren erfragt.

Hinweis

Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

23.05.2025 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
https://www.bmuv.de/ME11341

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