Generische Sicherheitsaspekte bei Laufzeitverlängerungen französischer Reaktoren der 900 MW-Baureihe über 40 Jahre hinaus

11.02.2019
Flagge von Frankreich
Zu den reaktorspezifischen Sicherheitsüberprüfungsverfahren der VD4 ist in Frankreich jeweils eine Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben.

In Frankreich sind die Laufzeiten von Atomkraftwerken (AKW) gesetzlich nicht begrenzt, jedoch periodische Sicherheitsüberprüfungen alle 10 Jahre (Visite Décennale) vorgeschrieben. Die französischen Reaktoren der Baureihe mit einer elektrischen Leistung von circa 900 MW werden in den nächsten Jahren sukzessive ihre Auslegungslaufzeit von 40 Jahren erreichen. Durch eine vierte periodische Sicherheitsüberprüfung (VD4) können Laufzeiten über 40 Jahre hinaus erreicht werden. Für alle diese Reaktoren – mit Ausnahme der beiden ältesten Reaktoren Fessenheim-1 und Fessenheim-2 – werden in Frankreich derzeit generisch für die ganze Baureihe relevante Sicherheitsaspekte der VD4 betrachtet. Für jeden einzelnen Reaktor hiervon, dessen Laufzeit über 40 Jahre hinaus verlängert werden soll, werden im Rahmen des jeweiligen reaktorspezifischen Sicherheitsüberprüfungsverfahrens zu gegebener Zeit ergänzend auch anlagen- beziehungsweise standortspezifische Sicherheitsaspekte betrachtet werden. Zuständig für die Bewertung der kerntechnischen Sicherheit der französischen AKW ist ausschließlich die französische Atomaufsichtsbehörde ASN (Autorité de sûreté nucléaire). Eine von der ASN zur Erläuterung des mehrphasigen Verfahrens der VD4 für die 900 MW-Reaktoren veröffentlichte Informationsbroschüre ist über den untenstehenden Link verfügbar.

Zu den reaktorspezifischen Sicherheitsüberprüfungsverfahren der VD4 ist in Frankreich jeweils eine Öffentlichkeitsbeteiligung (Enquête Publique) gesetzlich vorgeschrieben. Um der Öffentlichkeit eine Beteiligung auch schon in der generischen Phase der VD4 für die 900 MW-Reaktoren zu ermöglichen, führt das Haut Comité pour la transparence et l’information sur la sécurité nucléaire (HCTISN) derzeit in Frankreich ein eigenständiges Verfahren, genannt Concertation, durch. Über diese Beteiligung der Öffentlichkeit zu generischen Sicherheitsaspekten der VD4 für die 900 MW-Reaktoren informierte HCTISN auf seiner Seite wie unten verlinkt. Über ein eigens eingerichtetes, über untenstehenden Link erreichbares Internetportal ist bis Ende März 2019 jede interessierte Person eingeladen, an der Concertation teilzunehmen. Hintergründe und Verfahrensweise der Concertation werden von HCTISN in diesem Internetportal sowie einer dort zur Verfügung gestellten Broschüre näher erläutert. Demnach sollen alle Beiträge zur Sache unabhängig von ihrer Herkunft berücksichtigt werden. Zentraler Gegenstand der Beteiligung ist ein umfangreicher Bericht der Betreiberin EDF (Électricité de France) über die vorgesehenen sicherheitstechnischen Maßnahmen, die Note de Réponse aux Objectifs du quatrieme reexamen periodique du palier 900 MWE. Dieses Dokument ist ebenso wie eine von EDF hierzu erstellte Zusammenfassung Synthèse de la Note de Réponse aux Objectifs auf dem Internetportal zur Concertation verfügbar. Die Broschüre von HCTISN sowie die Zusammenfassung von EDF stehen dort ferner auch in englischer Sprache zur Verfügung.

Hinweise:

Bei dem aktuellen Verfahren der Concertation handelt es sich nicht um ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP); somit unterfällt dieses auch nicht der Espoo-Konvention. Diese Veröffentlichung von Informationen zur Concertation erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

11.02.2019 | Meldung Beteiligung
https://www.bmuv.de/ME8387

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