Fragen und Antworten zu Datteln IV

21.01.2020
Kohlekraftwerk Datteln IV
Das neue Kohlekraftwerk Datteln IV ist Teil eines Kompromisses zwischen Bund, Ländern und Betreibern, der dazu führt, dass in den nächsten Jahren massiv Kohlenstoffdioxid eingespart wird.

"Warum geht jetzt noch ein neues Kraftwerk ans Netz?"

Aus umweltpolitischer Sicht passt es schwer ins Bild, dass mit Datteln IV noch ein neues Kohlekraftwerk ans Netz geht, nachdem der Kohleausstieg beschlossene Sache ist. Es ist aber Teil eines Kompromisses zwischen Bund, Ländern und Betreibern, der am Ende dazu führt, dass in den nächsten Jahren massiv CO2 eingespart wird. Datteln hatte schon seit 2017 eine Betriebsgenehmigung – also lang bevor der Kohleausstieg besiegelt wurde. Zu einem Rechtsstaat wie Deutschland gehört auch: Wenn eine gültige Betriebserlaubnis für ein Kraftwerk vorliegt, kann der Staat sie nicht einfach so für nichtig erklären, denn auch hier gelten eigentumsrechtliche Grundsätze unserer Verfassung. Und wenn er es doch tut, kostet das den Steuerzahler sehr viel Geld. Dieses Geld kann man besser ausgeben.

"Entstehen dadurch mehr CO2-Emissionen?"

Natürlich verursacht das Kraftwerk Emissionen – diese Emissionen werden aber vollständig ausgeglichen. Für Datteln IV müssen zusätzlich Steinkohle-Kraftwerke vom Netz gehen – in den nächsten Jahren sind das vor allem ältere, dreckige Kraftwerke. Am Kohleausstieg bis 2038, wenn möglich schon bis 2035, ändert sich nichts – insgesamt werden so rund 200 Millionen Tonnen CO2 eingespart (rund ein Viertel der heutigen Gesamt-Emissionen Deutschlands!).

"Geht das gegen die Empfehlungen der Kohle-Kommission?"

Die Kommission empfiehlt, "den Bau neuer Kohlekraftwerke nicht mehr zu genehmigen. Für bereits gebaute, aber noch nicht im Betrieb befindliche Kraftwerke empfiehlt die Kommission, eine Verhandlungslösung zu suchen, um diese Kraftwerke nicht in Betrieb zu nehmen." Daher ist es falsch, von einer Aufkündigung des Kompromisses der Kohle-Kommission zu sprechen. Denn erstens lag eine Betriebsgenehmigung vor und zweitens war eine für Steuerzahler vertretbare Verhandlungslösung nicht möglich.

21.01.2020 | Meldung Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/ME8934

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