Erklärung des BMU zum Diesel-Gipfel vom 8. November 2018

08.11.2018
Wir begrüßen, dass zwei Autokonzerne bereit sind, die aktuell zu erwartenden Kosten für die Hardware-Nachrüstungen vollständig zu finanzieren.

Wir begrüßen, dass zwei deutsche Autokonzerne zur ihrer Verantwortung stehen und bereit sind, die aktuell zu erwartenden Kosten für die Hardware-Nachrüstungen für Diesel-PKW in besonders belasteten Städten vollständig zu finanzieren. Technische Nachrüstungen sind die mit Abstand wirksamste Maßnahme gegen die anhaltende, hohe Stickstoffdioxid-Belastung zahlreicher deutscher Städte und gegen die damit zusammenhängenden Fahrverbote. Dass diese technischen Nachrüstungen erst nach 2020 möglich sein sollen, lässt sich allerdings nicht nachvollziehen. Der technische Entwicklungsstand solcher Nachrüstungen ist mittlerweile weit ausgereift, ihre Leistungsfähigkeiten wurden bereits mehrfach erfolgreich getestet.

Aus diesen Gründen hat die Bundesregierung vor zwei Wochen beschlossen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Nachrüstungen durch das BMVI "schnellst möglich zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft gesetzt werden".

Das BMU geht daher weiter davon aus, dass Hardware-Nachrüstungen bereits 2019 zum Einsatz kommen können und alle betroffenen Dieselfahrerinnen und Dieselfahrer zwischen Umtausch- und Nachrüstung wählen können. Nur mit beiden Optionen lässt sich ein faires Angebot abbilden, das den unterschiedlichen sozialen und wirtschaftlichen Situationen der betroffenen Personen gerecht werden kann. Genau darauf hat sich die Bundesregierung in ihren "Eckpunkten für Mobilität und saubere Luft" verständigt. Nicht alle können sich schließlich ein Neufahrzeug über eine Umtauschprämie leisten.

Es ist aus Sicht des BMU daher nicht hinzunehmen, wenn sich Automobilhersteller diesem Prinzip verweigern und eine Kostenübernahme für die Hardware-Nachrüstungen ablehnen. Deswegen sind über die heute erzielte Einigung hinaus weitere Gespräche mit den einzelnen inländischen aber auch ausländischen Autokonzernen nötig.

08.11.2018 | Meldung Luft
https://www.bmuv.de/ME8217

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