Das Wasserhaushaltsgesetz: Grundwasserschutz

21.12.2016
Ein Tropfen Wasser trifft auf eine Wasserfläche und erzeugt dabei kleine Wellen
Das WHG sieht auch für den Bereich der Grundwasserbewirtschaftung zur Konkretisierung und Umsetzung von EG-Recht eine Verordnungsermächtigung vor, wovon der Bund durch Erlass der Verordnung zum Schutz des Grundwassers.

Das WHG sieht auch für den Bereich der Grundwasserbewirtschaftung zur Konkretisierung und Umsetzung von EG-Recht (insbesondere der europäischen Grundwasserrichtlinie) eine Verordnungsermächtigung vor, wovon der Bund durch Erlass der Verordnung zum Schutz des Grundwassers bereits Gebrauch gemacht hat. Diese Verordnung ist seit dem 16. November 2010 in Kraft und beinhaltet in Paragraf 5 die Festlegung einheitlicher Schwellenwerte für die Beschreibung und Bewertung des chemischen Grundwasserzustands. Neben der Ermittlung der flächenhaften Ausbreitung von Überschreitungen der Schwellenwerte müssen für die Zustandseinstufung eines Grundwasserkörpers nach den EU-Vorgaben folgende Grundsätze berücksichtigt werden: Ein Grundwasserkörper ist im guten Zustand, wenn Untersuchungen belegen, dass

  • keine Salz- oder andere Intrusionen bestehen (Nachweis über Leitfähigkeit) und
  • die Ziele für verbundene Oberflächengewässer nicht gefährdet werden und die ökologische oder chemische Qualität dieser Oberflächengewässer nicht signifikant verringert wird und
  • abhängige Landökosysteme nicht signifikant geschädigt werden und
  • die Werte der Qualitätsnormen und der relevanten Schwellenwerte an keiner Messstelle im Grundwasserkörper überschritten werden.

Die entsprechende Überprüfung und Bewertung des Grundwasserzustandes wird durch Überwachungsprogramme gewährleistet. So können ansteigende Schadstofftrends erfasst werden.

21.12.2016 | Meldung Wasser und Binnengewässer
https://www.bmuv.de/ME8029

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