Bundesumweltministerin Lemke zu EU-Verordnung entwaldungsfreie Lieferketten

16.05.2023
Regenwald wird abgeholzt
Mit dem neuen Gesetz werden klare und verbindliche Regeln für Unternehmen geschaffen, um einzuhalten, dass ihre gesamte Lieferkette frei von entwaldungsbetroffenen Aktivitäten ist.

Heute haben die EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Rat mit einer deutlichen Mehrheit die EU-Verordnung gegen Entwaldung angenommen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Die EU-Verordnung gegen Entwaldung ist ein Meilenstein: Die Europäische Union richtet ihre ökonomische Kraft neu aus, um Naturvernichtung künftig wirkungsvoll zu verringern und den weltweiten Waldverlust einzudämmen. Massenprodukte wie Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Rindfleisch und Naturkautschuk dürfen künftig nicht mehr in die EU importiert werden, wenn dafür Wälder zerstört wurden. Indem Unternehmen nun ihren Sorgfaltspflichten einer transparenten und entwaldungsfreien Lieferkette nachkommen müssen, verbessern wir den Wald- und Naturschutz weltweit, sichern wichtige Ökosysteme und setzen ein Zeichen für mehr Artenvielfalt durch nachhaltige Produktion. Außerdem fördern wir so die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern solcher Produkte und schützen die Rechte indigener Gemeinschaften."

Hintergrundinformationen:

Mit der neuen EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten will die EU sicherstellen, dass neben Produkten aus der Forstwirtschaft auch weitere Agrarprodukte, die auf den europäischen Markt importiert, von dort exportiert und in der Europäischen Union produziert und gehandelt werden, nicht zur Zerstörung von Wäldern beitragen. Die neuen Regeln gelten für die Rohstoffe Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Ölpalme, Rindfleisch und Naturkautschuk sowie für weiterverarbeitete Produkte wie bedrucktes Papier, Möbel, Schokolade, Tierfutter oder Leder.

Mit diesem neuen Gesetz werden klare und verbindliche Regeln für Unternehmen geschaffen, um einzuhalten, dass ihre gesamte Lieferkette frei von entwaldungsbetroffenen Aktivitäten ist. Durch verbindliche Angaben zu Sorgfaltspflichten wie Transparenz und Rückverfolgbarkeit soll kontrolliert werden, dass nur Produkte auf den europäischen Markt gelangen, die unter Einhaltung strenger Nachhaltigkeits- und Sozialstandards produziert wurden. Besonderes Augenmerk wird außerdem auf die Achtung von Menschenrechten und der Rechte indigener Völker gelegt.

So müssen die Unternehmen nachweisen, dass die Produkte mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes übereinstimmen. Für den Handel in der EU mit den betroffenen Rohstoffen und Produkten wird jeder Händler und jeder Marktteilnehmer registriert und muss im Rahmen seiner Sorgfaltspflichtenerklärung die geografischen Daten der entsprechenden Anbauflächen und Verarbeitungsstationen seiner Produkte vorlegen. Mithilfe von Instrumenten zur Geolokalisierung wie GPS-Daten oder Satellitenbildern wird jedes Produkt zu ihrer Anbaufläche verknüpft. So kann überprüft werden, ob diese Flächen vor 2020 bewaldet waren. Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten und die auferlegten Kontrollen erfolgen länderspezifisch auf der Grundlage einer Risikoklassifizierung durch die EU-Kommission, wonach Länder oder Landesteile nach geringem Standard oder hohem Entwaldungsrisiko eingestuft werden. Produkte, die von Flächen stammen, die vor Dezember 2020 Waldfläche waren, können demnach nicht mehr in der EU gehandelt werden. Unternehmen, die wissentlich auf Flächen produzieren, die für den Anbau von Rohstoffen entwaldet wurden, werden dabei mit Sanktionen belegt.

Mit dem neuen Gesetz übernimmt nicht nur die EU Verantwortung für ihren weltweiten Fußabdruck und die Konsequenzen unseres Konsums in anderen Staaten, sondern nimmt die Industrie dort in die Verantwortung, wo sie Einfluss hat. Für Endverbraucherinnen und Endverbraucher wird damit mehr Transparenz bei ihrer Kaufentscheidung möglich, indem per Gesetz geregelt wird, dass Produkte, die zur Entwaldung beitragen, fortan in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Die Verordnung gegen Entwaldung ist Teil des Europäischen Green Deals. Sie leistet einen Beitrag zur Reduktion von Klimaemissionen aus der weltweiten Waldzerstörung und ist Teil des EU-Aktionsplans für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) von 2003 gegen illegale Abholzung. Sie ersetzt die vorherige EU-Holzhandelsverordnung. Nach der Einigung im Trilog Ende 2022 ist der Gesetzesvorschlag zunächst von der Europäischen Kommission, kürzlich im Europäischen Parlament und nun final im Europäischen Rat verabschiedet worden. Am 31. Mai soll die offizielle Zeichnungszeremonie erfolgen und das Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, woraufhin es 20 Tage später in Kraft tritt. Darauf folgt eine Vorbereitungsphase von 18 Monaten für die Unternehmen, um ihre Lieferketten entsprechend entwaldungsfrei auszurichten.

16.05.2023 | Meldung Europa

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