Auswirkungen auf die Bereitschaftsreserve nach interne Leckage im Atomkraftwerk Isar 2 werden geprüft

19.09.2022
AKW Isar 2
Das Energieunternehmen Preussen Elektra hat das BMUV im Zuge der Fachgespräche über Vorbereitungen einer Bereitschaftsreserve in der vergangenen Woche über eine interne Ventilleckage im Atomkraftwerk Isar 2 informiert.

Das Energieunternehmen Preussen Elektra hat das Bundesumweltministerium im Zuge der Fachgespräche über Vorbereitungen einer Bereitschaftsreserve in der vergangenen Woche über eine interne Ventilleckage im Atomkraftwerk Isar 2 informiert. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit besteht nicht. Eine Reparatur ist nach Auskunft des Betreibers nicht notwendig, wenn das AKW wie durch den 2011 beschlossenen Atomausstieg nach dem 31.12.2022 den Leistungsbetrieb beendet. Um über den 31.12.2022 hinaus für einen Leistungsbetrieb zur Verfügung zu stehen, muss laut Preussen Elektra ein Stillstand mit einer Reparatur erfolgen. Notwendig sei ein circa einwöchiger Stillstand der Anlage. Die Atomaufsicht des Landes Bayern wurde vom Betreiber über die Leckage informiert.

Preussen Elektra teilte dem BMUV weiter mit, dass dieser Stillstand schon im Oktober erfolgen müsse, da die Brennelemente des Reaktorkerns bereits im November eine zu geringe Reaktivität hätten, um die Anlage aus dem Stillstand heraus dann wieder hochzufahren. Bisher hatte der Betreiber immer ausgeführt, dass die Anlage bis Jahresende mit nahezu voller Leistung laufe.

Die neuen Angaben enthalten im Vergleich zu jenen, die der Betreiber mit Schreiben vom 25. August gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemacht hat und die in die Auswertung des Stresstests und seine Bewertung eingeflossen sind, einige wesentliche neue Fakten. Diese müssen nunmehr bei den Planungen für eine Verfügbarkeit des AKW zur Stromproduktion nach dem 31.12.2022 berücksichtigt werden.

Das BMUV prüft ebenso wie das BMWK die neue Sachlage und ihre Auswirkungen für die Konzeption und Realisierung der Bereitschaftsreserve. Für das BMUV steht dabei im Vordergrund, dass die derzeit hohen Sicherheitsstandards der deutschen AKW auch weiterhin gewährleistet sind. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei darauf, die Einschätzung der Atomaufsicht des Landes Bayern und des Betreibers im Hinblick auf die Leckage des Ventils zu prüfen.

19.09.2022 | Meldung Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/ME10263

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