Verordnung zur Änderung von Bußgeld- und Strafvorschriften zur Abfallverbringung

Verordnungen

Mit Artikel 1 der Verordnung zur Änderung von Bußgeld- und Strafvorschriften zur Abfallverbringung wurden die Bußgeld- und Strafvorschriften im AbfVerbrG an geändertes EU-Recht über die Verbringung von Abfällen (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und Änderung der Richtlinie 2008/98/EG) angepasst.

Mit Artikel 2 der Verordnung zur Änderung von Bußgeld- und Strafvorschriften zur Abfallverbringung wurde die AbfVerbrBußV an geändertes EU-Recht über die Verbringung von Abfällen (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007) angepasst.

Die Verordnung wurde am 15. November 2021 verkündet (BGBl. I Seite 4899) und ist am 16. November 2021 in Kraft getreten.

Aktualisierungsdatum: 17.11.2021
https://www.bmuv.de/GE966

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.