Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren

Erster Kabinettsbeschluss

Verordnungen

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Stärkerer Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung

Das Bundeskabinett hat am 19. Februar 2013 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Peter Altmaier die Novelle der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) beschlossen. Damit soll die Verordnung dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden.

Nach dem Beschluss des Bundesrats am 3. Mai 2013 wurden die erforderlichen Änderungen eingearbeitet. Die aktualisierte Änderungsverordnung wurde dann vom Kabinett am 8. Mai 2013 beschlossen.  

Aktualisierungsdatum: 08.05.2013
https://www.bmuv.de/GE174

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