Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020

Zuteilungsverordnung 2020

Verordnungen | ZuV 2020

Diese Verordnung gilt im Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes. Sie dient der nationalen Umsetzung des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 130 vom 17. Mai 2011, Seite 1) sowie der Festlegung der Angaben, die im Zuteilungsverfahren nach Paragraf 9 des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes zu fordern sind, und der Konkretisierung der Anforderungen nach den Paragrafen 8, 24 und 27 des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes.

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Aktualisierungsdatum: 26.09.2011

Weitere Informationen

  • Nationaler Allokationsplan (NAP)
https://www.bmuv.de/GE150

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