Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigungen

Multilaterale Vereinbarungen

Das Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigungen vom 27.10.1960 ist eine multilaterale Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft und verpflichten sich zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gewässerschutzes für den Bodensee. Mit dem Übereinkommen wurde die Gründung der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) beschlossen.

In Artikel eins (zwei) heißt es: "Die Anliegerstaaten werden in ihrem Gebiet darauf hinwirken, dass der Bodensee vor weiterer Verunreinigung geschützt und seine Wasserbeschaffenheit nach Möglichkeit verbessert wird. Zu diesem Zweck werden sie die in ihrem Gebiet geltenden Gewässerschutzvorschriften für den Bodensee und seine Zuflüsse mit Nachdruck vollziehen."

Aktualisierungsdatum: 30.11.2017
https://www.bmuv.de/GE702

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