Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien

sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel

Multilaterale Vereinbarungen | PIC-Übereinkommen

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Das Rotterdamer Übereinkommen zum internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien ist das erste internationale Vertragswerk zum Import und Export von Chemikalien. Es erstreckt sich auf Industriechemikalien sowie auch auf Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel.

Die Konvention wurde am 10. September 1998 in Rotterdam angenommen und trat am 24. Februar 2004 in Kraft, nachdem der fünfzigste Staat sie ratifiziert hatte. Derzeit haben 154 Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert. Diese Zahl spiegelt die hohe Relevanz wider, die die internationale Staatengemeinschaft einer Kontrolle des grenzüberschreitenden Chemikalienhandels beimisst.

Zentrales Anliegen des Rotterdamer Übereinkommens ist es zu gewährleisten, dass den Staaten, die gefährliche Chemikalien importieren, ausreichende Daten über die Handhabung und Bewertung dieser Stoffe vorliegen, einschließlich toxikologischer, ökotoxikologischer und sicherheitsbezogener Informationen.

Aktualisierungsdatum: 17.06.2014

Verwandte Vorschriften

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE198

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