Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen

BMUB-Richtlinie

Sonstige Vorschriften

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Anpassung des untergesetzlichen Regelwerks zum Strahlenschutz

Mit den Rundschreiben vom 20. Januar und 04. Februar 2004 (Veröffentlichung im GMBl. 2004, Nummer 27, Seite 530) wurde die BMUB-Richtlinie zur Dichtheitsprüfung an umschlossenen radioaktiven Stoffen bekannt gegeben und wird seit dem 01. März 2004 von den zuständigen Landesbehörden beim Vollzug der Strahlenschutzverordnung zugrunde gelegt. Aufgrund der Änderungen der Richtlinie, welche im Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie in seiner Sitzung im Mai 2012 beschlossen wurden, ist die Richtlinie neu gefasst worden. Die Änderung der Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl. 2012, Nummer 47/48, Seite 919) veröffentlicht. Seit dem 01. Oktober 2012 wird die aktualisierte Fassung von den zuständigen Landesbehörden beim Vollzug der Strahlenschutzverordnung zugrunde gelegt.

Richtlinie zur Dichtheitsprüfung an umschlossenen radioaktiven Stoffen

In den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens werden umschlossene Strahlenquellen eingesetzt, zum Beispiel bei der Werkstoffprüfung oder in der Strahlentherapie. Diese Strahlenquellen sind radioaktive Stoffe, die durch eine allseitig dichte, feste und inaktive Edelstahlhülle umschlossen sind, so dass der radioaktive Stoff bei normalem Gebrauch nicht entweichen kann. Um sicherzustellen, dass auch nach mehrjähriger Verwendung die Umhüllung noch intakt ist und keine radioaktiven Stoffe die Umgebung kontaminieren oder den Menschen gefährden können, sieht die Strahlenschutzverordnung eine regelmäßige Prüfung der Dichtheit von Strahlenquellen vor. Auch in der EU-Richtlinie "Richtlinie 2003/122/EURATOM des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen" (Amtsblatt der Europäischen Union L346 vom 31.12.2003, Seite 57) (vergleiche Umwelt Nummer 3/2004, Seite 160) wird eine regelmäßige Überprüfung auf Unversehrtheit für hochradioaktive Strahlenquellen gefordert.

In der BMUB-Richtlinie zur Dichtheitsprüfung werden für umschlossene radioaktive Stoffe, die in der Medizin angewendet werden, Prüffristen zwischen sechs Monaten und drei Jahren festgelegt. Für Strahlenquellen, die in technischen Bereichen verwendet werden, werden Fristen von bis zu drei Jahren gefordert. Auch hochradioaktive Strahlenquellen, die fest in Geräten eingebaut sind, zum Beispiel in Messgeräten für Fördereinrichtungen zur Dichtenbestimmung oder in Füllstandsmesseinrichtungen müssen regelmäßig überprüft werden.

Die Richtlinie stellt einen wichtigen Beitrag zu einem bundesweit einheitlichen und hohen Standard zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung dar.

Aktualisierungsdatum: 25.01.2013

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE47

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