Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Entwürfe laufende Vorhaben

Downloads / Links

Sieben Absender haben eine Stellungnahme übermittelt, die nicht als veröffentlichungsfähiges oder barrierefrei zu formatierendes Dokument vorliegt.

Sieben Absender haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Der Gesetzentwurf setzt die Regelung nach Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie um, wonach die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Leitungswasser zur Nutzung als Trinkwasser an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist (§ 50 Absatz 1 WHG neu). Der Gesetzentwurf schafft darüber hinaus die erforderliche Ermächtigungsgrundlage im Wasserhaushaltsgesetz für den Erlass einer Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Vorgaben der Artikel 7 und 8 Richtlinie (EU) 2020/2184 hinsichtlich der Risikobewertung und des Risikomanagements der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser zur Verwendung als Trinkwasser (§ 50 Absatz 5 WHG neu).

Aktualisierungsdatum: 24.06.2022

Verwandte Vorschriften

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE979

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.