Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität des Umweltstatistikgesetz (UStatG) und des Hochbaustatistikgesetzes (HBauStatG) zu verbessern beziehungsweise an EU-Regelungen anzupassen und aussagekräftigere Ergebnisse zu erhalten, wobei bereits bestehende Daten besser genutzt und Übermittlungswege vereinfacht werden sollen.