Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen

"Kleine" Novelle Bioabfallverordnung 2022

abgeschlossene Vorhaben | BioAbfV

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Hinweis: Zwei Absender haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Die in der Artikelverordnung enthaltenen Verordnungsänderungen begründen sich wie folgt:

Artikel 1 enthält Änderungen der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Sie dienen der weiteren Reduzierung des Eintrags von Kunststoffen und anderen Fremdstoffen in die Umwelt bei der bodenbezogenen Verwertung von Bioabfällen. Hintergrund sind unter anderem der Beschluss der 90. Umweltministerkonferenz vom 8. Juni 2018, die gleichlautende Entschließung des Bundesrates (Drucksache 303/18) vom 21. September 2018 sowie die Umsetzung des Fünf-Punkte Plans des Bundesumweltministeriums für weniger Plastik und mehr Recycling vom 26. November 2018.

Artikel 2 enthält eine Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), mit der die Möglichkeit der papierlosen Unterlagenführung für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe erleichtert wird.

Artikel 3 enthält Änderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Diese resultieren aus in der Praxis des Vollzugs der Verordnungen aufgetauchten Fragen und dienen allein der Klarstellung des Gewollten.

Bis zum 5. Februar 2021 bestand im Rahmen der Anhörung die Möglichkeit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme für Länder und Verbände.

Aktualisierungsdatum: 20.10.2022

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