Referentenentwurf einer Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2022

Entwürfe laufende Vorhaben

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Mit der geplanten Verordnung sollen Vorschriften geschaffen werden, die die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien ("Public Viewing") über die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 der Männer auch ermöglichen sollen, falls die Fußballspiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen und dabei die bislang im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen nicht eingehalten werden können. Die Verordnung stimmt weitestgehend – bis auf die der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 angepassten Termine und Bezeichnungen – wörtlich und inhaltlich mit den entsprechenden Verordnungen für die Fußball-Weltmeisterschaften 2006, 2010, 2014 und 2018 sowie für die Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 überein.

Die Anhörung der Länder und Verbände sowie der beteiligten Kreise wurde am 3. August 2022 eingeleitet.

Eine schriftliche Stellungnahme mit Anregungen und Vorschlägen konnte bis zum 16. August 2022 erfolgen.

Aktualisierungsdatum: 03.08.2022
https://www.bmuv.de/GE982

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