Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle

Multilaterale Vereinbarungen | Schwermetall-Protokoll

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Protokoll von 1998

Das 1998 beschlossene Schwermetallprotokoll verpflichtet die Vertragsstaaten zur Verminderung ihrer jährlichen Blei-, Cadmium-, und Quecksilber-Emissionen unter den Stand eines Bezugsjahres zwischen 1985 und 1995 und zur Anwendung der besten verfügbaren Techniken in relevanten Quellen. Für diese Quellen legt das Protokoll auch Emissionsgrenzwerte fest. Darüber hinaus enthält es Obergrenzen für den Bleigehalt in Kraftstoffen und den Quecksilbergehalt in Batterien.

Das Schwermetallprotokoll ist eins von bisher acht Protokollen zur Luftreinhaltekonvention der Wirtschaftskommission der UN für Europa (UNECE). Diese Protokolle dienen dem Schutz vor Luftschadstoffwirkungen wie Versauerung, übermäßigen Nährstoffeinträgen, erhöhten Ozonbelastungen und gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub, Schwermetallen und persistenten Organika. Vertragsstaaten der Konvention sind 51 Länder in Europa (einschließlich der Europäischen Union), Zentralasien und Nordamerika. Das ursprüngliche Protokoll (1998) hat 33 Vertragsstaaten.

Ziel des Protokolls

Ziel des Protokolls ist eine drastische Verminderung der Luftbelastung durch Schwermetalle in der UNECE-Region. Schwermetalle werden nach ihrer Freisetzung weiträumig verfrachtet. Sie reichern sich in Menschen, Tieren, Pflanzen und Ökosystemen an. Dies führt zu schleichenden Vergiftungserscheinungen, die auch Jahrzehnte nach Minderung der Emissionen wirksam bleiben. Das Protokoll regelt den Umgang mit den für Wirkungen wichtigsten Schwermetallen Cadmium (Cd), Blei (Pb) und Quecksilber (Hg). Quellen für die Schwermetallfreisetzung sind insbesondere Verhüttungs- und Wärmegewinnungsprozesse (insbesondere Kohlekraftwerke), der Verkehrsbereich (soweit Benzin noch verbleit wird) und schwermetallhaltige Produkte.

Aktualisierungsdatum: 17.07.2017

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE792

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