Kabinettentwurf einer Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2022

Public-Viewing-Verordnung

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Die öffentlichen Übertragungen der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft der Herren können in diesem Jahr über die üblichen Ruhezeiten hinausgehen. Fußball-Fans können die Spiele auch am späten Abend und zu Beginn der Nacht im Freien auf Großleinwänden verfolgen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am 14. September 2022 eine vom Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung, die für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln vorsieht. Die so genannte Public-Viewing-Verordnung wurde auf Bitten der Länder von der Bundesregierung auf den Weg gebracht.

Public-Viewing-Veranstaltungen müssen vom Ausrichter beantragt und von den zuständigen Kommunen zugelassen werden. Für den Zeitraum der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft der Herren erweitert die heute beschlossene Verordnung den Spielraum für die Behörden vor Ort. Die Durchführung der öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien kann nunmehr auch bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr ermöglicht werden. Andernfalls könnten bei Public-Viewing-Veranstaltungen die für die Nachtstunden geltenden Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden. Die Kommunen müssen auch weiterhin im Einzelfall abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. So müssen neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden. Nicht zuletzt sind angesichts der Corona-Pandemie auch weiterhin die geltenden Infektionsschutzverordnungen bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Von den insgesamt 64 WM-Begegnungen (56 Spiele in der Vorrunde und 8 in der Finalrunde) werden 24 Spiele um 20 Uhr angestoßen. Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, wurde diese zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig. Sie gilt für die gesamte Dauer der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 (20. November bis 18. Dezember).

Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften der Herren seit 2006 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.

Aktualisierungsdatum: 14.09.2022

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