Gesetz zu Änderungen des Basler Übereinkommens

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Gesetz zu den Änderungen von 1995 und 1998 des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung – in Kraft getreten am 24. Januar 2002, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil II, Nummer 3, vom 23. Januar 2002, Seite 89 bis 110.

Hintergrundinformation: Deutschland ist seit dem 20. Juli 1995 Vertragsstaat des "Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung" vom 22. März 1989. Dem Übereinkommen sind inzwischen über 180 Staaten beigetreten. Mit der Konvention wurden erstmals weltweit geltende Regelungen über Zulässigkeit und Kontrolle von Exporten gefährlicher Abfälle getroffen. Grenzüberschreitende Abfallverbringungen benötigen die Zustimmung des Ausfuhrlandes, sämtlicher Durchfuhrländer sowie des Einfuhrlandes. Insbesondere sollen hierdurch Staaten geschützt werden, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen für den Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen.

Aktualisierungsdatum: 17.01.2002
https://www.bmuv.de/GE703

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