Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten

Geodatenzugangsgesetz

Gesetze | GeoZG

Geodatenzugangsgesetz vom 10. Februar 2009 (BGBl. I Seite 278), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. November 2012 geändert worden ist.

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRERichtlinie) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, Seite 1) in deutsches Recht.

Aktualisierungsdatum: 07.11.2012
https://www.bmuv.de/GE180

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.