Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007

Zuteilungsgesetz 2007

Gesetze | ZuG 2007

Mit dem Inkrafttreten des sogenannten "Zuteilungsgesetzes für die Handelsperiode 2005 bis 2007" am heutigen Dienstag ist der Weg frei für den Start des Emissionshandels. Ab heute bis zum 20. September 2004 können Anlagenbetreiber einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten stellen. Bis zum 1. November 2004 wird die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) die Zuteilung für die rund 2.350 Anlagen vornehmen. Insgesamt stehen Emissionszertifikate in einem Volumen von bis zu 495 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr zur Verfügung. Das Gesetz legt ferner die Regeln für die kostenlose Verteilung dieser Zertifikate an die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen fest.

Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland).

Aktualisierungsdatum: 07.08.2013

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