Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung

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Durch die Richtlinie 2014/80/EU der Europäischen Kommission vom 20. Juni 2014 (ABl. L 182 vom 21.6.2014, Seite 52) wird Anhang II der bestehenden Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung vom 12. Dezember 2006 (ABL. L 372 vom 27.12.2006, Seite 1) geändert. Zur Umsetzung in das deutsche Recht muss die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 angepasst werden. Damit werden insbesondere zwei neue Parameter für die Beurteilung des Grundwassers aufgenommen, nämlich Nitrit und ortho-Phosphat. Außerdem wird festgelegt, wie natürliche hydrogeologische Hintergrundwerte abgeleitet werden und bei der Ableitung von Schwellenwerten zu berücksichtigen sind. Des Weiteren werden die Anforderungen an die Inhalte der Bewirtschaftungspläne konkretisiert.

Aktualisierungsdatum: 15.02.2017

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE244

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