Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

Sonstige Vorschriften | TA Luft

Die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft trat am 1. Dezember 2021 Kraft.

Die TA Luft gibt den Behörden ein Instrument zur Luftreinhaltung an die Hand, welches zugleich zu mehr Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit bei der Genehmigung von Anlagen führt. Sie konkretisiert die Anforderungen, die bei der Genehmigung von industriellen und gewerblichen Anlagen von den zuständigen Vollzugsbehörden zu beachten sind. Dies hilft den Behörden und der Wirtschaft und dient dem Umweltschutz.

Aktualisierungsdatum: 01.12.2021
https://www.bmuv.de/GE165

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