Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006

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Das "Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister", kurz: PRTR-Protokoll (englische Bezeichnung PRTR – Pollutant Release and Transfer Registers) ist ein Protokoll zum Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vom 25. Juni 1998 (Aarhus-Übereinkommen). Die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland sind zur Errichtung und Unterhaltung eines Schadstoffregisters verpflichtet. Die Betriebe sind zur Meldung ihrer Daten verpflichtet, sobald ihre Abfälle oder die Schadstoffe, die sie in Luft, Boden oder Wasser freisetzen, eine bestimmte Menge überschreiten. Im deutschen Register unter www.thru.de befinden sich Daten zu Schadstofffrachten und Abfallmengen von rund 5.400 Industriebetrieben in Deutschland, die dazu dienen, jeder und jedem einen freien, umfassenden Zugang zu Umweltinformationen zu ermöglichen.

Um neuen EU-Vorgaben nachkommen zu können, sind Änderungen des deutschen PRTR-Gesetzes erforderlich. Der Entwurf des PRTR-Änderungsgesetzes wird vom 2. April 2020 bis zum 15. Mai 2020 hier bereitgestellt.

Die Frist zur Abgabe einer elektronischen Stellungnahme endete am 15. Mai 2020 um 24:00 Uhr.

Aktualisierungsdatum: 30.03.2020
https://www.bmuv.de/GE870

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