Durchführungsverordnung (EU) 2016/1245 zur Festlegung einer vorläufigen Tabelle der Entsprechungen zwischen den Codes der Kombinierten Nomenklatur gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 und den Einträgen der in den Anhängen III, IV und V der Verordnung

und den Einträgen der in den Anhängen III, IV und V der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen aufgeführten Abfälle

Verordnungen

Aufgrund einer Bestimmung in Artikel 50 Absatz 4e der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen aufgeführten Abfälle wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1245 der Kommission vom 28. Juli 2016 zur Festlegung einer vorläufigen Tabelle der Entsprechungen zwischen den Codes der Kombinierten Nomenklatur gemäß der Verordnung (EWG) Nummer 2658/87 des Rates und den Einträgen der in den Anhängen III, IV und V der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen aufgeführten Abfälle erlassen. Diese trat am 18. August 2016 in Kraft.

Aktualisierungsdatum: 28.07.2016

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE230

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