15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Gesetze | 15. AtG-Novelle

Die nuklearen Folgen der Ereignisse in Japan bedeuten einen Einschnitt - für Japan und die ganze Welt. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kernkraftwerken haben deshalb beschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in Deutschland überprüfen zu lassen und im Rahmen eines gesamtgesellschaftlichen Dialogs unter Beteiligung der Ethikkommission "Sichere Energieversorgung" eine Neubewertung der Risiken der Nutzung der Kernenergie vorzunehmen.

Die Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sowie die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen, geändert durch Richtlinie 2014/87/Euratom des Rates vom 8. Juli 2014, waren von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

Das Atomgesetz, die auf diesem basierenden Rechtsverordnungen und das im Juni 2013 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Standortauswahlgesetz deckten die Vorgaben der Richtlinien bereits in weiten Teilen ab. Zur Umsetzung weiterer Vorgaben trat am 26. November 2015 das 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ("14. AtG-Novelle") sowie am 10. Juni 2017 das 15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ("15. AtG-Novelle“) in Kraft. 

Aktualisierungsdatum: 10.07.2017
https://www.bmuv.de/GE762

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