Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
FAQs
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Um den weltweiten Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten, hat die Weltgemeinschaft bereits 1992 das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) beschlossen. DieCBDverpflichtet die Mitgliedsstaaten in Artikel 6, "...nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt (zu) entwickeln oder zu diesem Zweck ihre bestehenden Strategien, Pläne und Programme an(zu)passen".
Die Erhaltung der Biodiversität durch den Schutz der Land-Ökosysteme ist auch eines der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) aus der "Agenda 2030" der Vereinten Nationen, das mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) seine Umsetzung in die nationale Politik findet. Seit 2020 liegen mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, einer Schlüsselinitiative des Europäischen Grünen Deals, auf europäischer Ebene Ziele zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur bis 2030 vor.
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) ist die zentrale Naturschutzstrategie der Bundesregierung und wesentliches Instrument zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland. Mit der NBS liegen seit 2007 Ziele der Bundesregierung für die Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie deren nachhaltige Nutzung vor.
Seit Dezember 2022 liegt mit dem "Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework" (GBF) ein neuer globaler Rahmen für biologische Vielfalt der CBD für die Zeit bis 2030 vor. Mit einer umfangreichen Neuauflage – der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 – will die Bundesregierung ihrer Verantwortung für den Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland und weltweit nachkommen und einen ehrgeizigen Beitrag zur Umsetzung des GBF und der EU-Biodiversitätsziele für 2030 leisten.
Stand:
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Biologische Vielfalt oder Biodiversität ist letztlich alles das, was zur Vielfalt der belebten Natur beiträgt: Arten von Tieren, höheren Pflanzen, Moosen, Flechten, Pilzen und Mikroorganismen sowie die innerartliche Vielfalt (=genetische Vielfalt) und die Vielfalt der Ökosysteme. Im Sinne des Übereinkommens über die biologische Vielfalt werden wildlebende Arten ebenso dazu gerechnet wie die Vielfalt von Nutztierrassen und Kulturpflanzensorten.
Die Schätzungen des globalen Artenreichtums schwanken stark, je nach gewählter Schätzmethode. Allgemein wird eine Gesamtzahl von 14 Millionen Arten angenommen. Beschrieben sind weltweit etwa 1,8 Millionen Arten, davon fällt der größte Anteil mit etwa eine Million Arten auf die Insekten. Die derzeitige Aussterberate übertrifft die vermutete natürliche Rate um das 100 bis 1000fache und ist durch menschliches Handeln bedingt.
Biologische Vielfalt ist die Grundlage einer langfristig gesicherten Existenz des menschlichen Lebens auf der Erde. Für ihre Erhaltung gibt es vielfältige ökologische, ökonomische, soziale, kulturelle und ethische Gründe: Eine intakte und vielfältige Natur kann sich besser an sich verändernde Umweltbedingungen anpassen – eine wichtige Voraussetzung angesichts des weltweiten Klimawandels. Wirtschaftlich bedeutsame Naturleistungen sind beispielsweise die Selbstreinigungskraft von Gewässern, die Luftreinigung über die Filterleistungen von Bäumen und Sträuchern oder die natürliche Bodenfruchtbarkeit. Viele bedeutsame Wirtschaftszweige und zahllose Arbeitsplätze in Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Tourismus, Gesundheitswesen hängen direkt und indirekt von einer intakten und vielfältigen Naturausstattung ab. Aspekte des Naturerlebens, von Ästhetik, Bildung, Freizeitgestaltung, aber auch Heimatgefühl und Lebensqualität des Wohnumfelds sowie ethische Gründe sprechen ebenfalls für die dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt.
Stand:
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Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt wird von der Bundesregierung erstellt und herausgegeben und verpflichtet diese bei der Umsetzung in ganz besonderer Weise. Dies trifft im Hinblick auf erforderliche Aktivitäten insbesondere für die Themen einer nachhaltigen Naturnutzung zu, während die Länder gemäß der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Wesentlichen über den Naturschutz bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt betroffen sind. Ziel der Strategie ist es aber darüber hinaus, alle gesellschaftlichen Akteure anzusprechen und die gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln. Wegen der großen Komplexität der Aufgabe der Erhaltung der biologischen Vielfalt, der hohen Zahl betroffener Politikbereiche und der vielen involvierten staatlichen und nicht-staatlichen Akteure kann die anspruchsvolle Aufgabe nur gemeinsam bewältigt werden.
Stand:
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Die deutsche Biodiversitätsstrategie zielt als nationale Strategie auf die Erhaltung und Nachhaltigkeit der Nutzung der biologischen Vielfalt in Deutschland. Deutschland stellt auf Grund seiner geographischen Lage nur einen vergleichsweise kleinen Teil der globalen Biodiversität; trotzdem gibt es auch in Deutschland eine Reihe von Tier- und Pflanzenarten, die hier endemisch (also ausschließlich in Deutschland vorkommen) sind oder ihren weltweiten Verbreitungsschwerpunkt haben, und für deren Erhaltung Deutschland eine besondere Verantwortung hat. Insbesondere durch die internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen beeinflusst Deutschland aber auch die biologische Vielfalt außerhalb seiner Grenzen. Deshalb berücksichtigt die Strategie bewusst auch die Auswirkungen deutscher Aktivitäten auf die biologische Vielfalt weltweit.
Stand:
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Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt wird nur dann Wirkung entfalten, wenn eine Erfolgskontrolle in regelmäßigen Abständen stattfindet. Deshalb muss die Bundesregierung einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht vorlegen, aus dem hervorgeht, wie weit man auf dem Weg zur Zielerreichung bereits fortgeschritten ist. Mit Indikatoren wird dabei eine zusammenfassende Erfolgskontrolle vorgenommen.
2021 wurde der letzte Rechenschaftsbericht zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt vom Bundeskabinett verabschiedet.
Stand:
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Indikatoren fassen vielschichtige Sachverhalte verständlich zusammen und machen Trends erkennbar. Sie haben sich international, im europäischen Raum und auch national bereits als geeignetes Instrumentarium bewährt. Für
die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt wurden Indikatoren ausgewählt, die geeignet sind, möglichst breit die in der Strategie behandelten Themen abzubilden, und in einem Set zusammengefasst. Selbstverständlich wurde dabei auf die bestehende Indikatorenentwicklung im internationalen, europäischen, nationalen Raum sowie auf Bundesländerebene sowie größtmögliche Nutzung von Synergieeffekten geachtet. Das Indikatorenset enthält Zustands-, Belastungs- und Maßnahmenindikatoren und ist mit den vorherigen Indikatorensystemen kompatibel. Zusammenstellung und Auswertung erfolgen durch das Bundesamt für Naturschutz. Der letzte Indikatorenbericht zurNBSwurde im Herbst 2020 von der Bundesregierung beschlossen. Er enthält 18 Indikatoren, die ein breites Themenspektrum abdecken. Sie informieren in zusammenfassender Form über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland, über Belastungen und Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt und sind Basis für eine verlässliche und transparente Erfolgskontrolle der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.
Im Zuge der Neuauflage der NBS wird das Indikatorenset der NBS umfangreich überarbeitet, um die Erfolgskontrolle weiter zu verbessern.
Stand:
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Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist kein Naturschutzübereinkommen im engeren Sinn. Die Nutzung – und damit das wirtschaftliche Potenzial der natürlichen Ressourcen – ist ein wesentlicher Aspekt der Erhaltung der Biodiversität. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt ist deshalb insbesondere auch eine Strategie zur Integration von Naturschutzbelangen in andere Politikbereiche. Sie kann als gesamtgesellschaftliches Programm verstanden werden.
Stand:
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Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt ist eine Strategie des Bundes. Die erfolgreiche Umsetzung der weitreichenden Ziele und Maßnahmen der NBS ist jedoch auf die Unterstützung zahlreicher Akteure und Akteursgruppen angewiesen. Um alle wichtigen staatlichen und gesellschaftlichen Gruppen in den Umsetzungsprozess der NBS einzubeziehen, findet seit 2007 ein breit angelegter Dialogprozess statt, der die Umsetzung der Strategie begleitet und bis heute andauert. Im Rahmen dieses Dialogprozesses werden regelmäßig Informations-, Diskussions- und Arbeitsveranstaltungen mit bestimmten Akteursgruppen und zu unterschiedlichen Themenbereichen durchgeführt. Im Zuge der Neuauflage der Strategie wird der umsetzungsbegleitende Dialogprozess modernisiert und handlungsorientiert fortgeführt.
Stand:
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Mit dem Ziel, die biologische Vielfalt in Deutschland zu erhalten und zu schützen, startete das Bundesprogramm Biologische Vielfalt 2011 und unterstützt seitdem die Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS). Es werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen.
Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen. Mit umfangreichen Maßnahmen der Information und Kommunikation sollen sie dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.
Die Förderschwerpunkte des Bundesprogramms umfassen Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemdienstleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt.
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