Das Einbringen unbarer Eigenleistungen als Eigenanteil ist aktuell nicht vorgesehen.
Wenn ich nun andere Institutionen finanziell einbinden möchte, muss ich mich dann an die Vergaberichtlinien der Länder orientieren und gegebenenfalls einen Auftrag ausschreiben?
In Förderphase I sind Einzelvorhaben vorgesehen (ein Skizzeneinreicher, ein Antragsteller). Zuwendungen sind staatliche Geldleistungen und dürfen ausschließlich für den bewilligten Zweck verwendet werden. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählt die Vergabe von Aufträgen (zum Beispiel für Studien und Konzepte, Maßnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsarbeit). Bei der Vergabe von Aufträgen sind die vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten. Weiterhin darf ein Vergabeverfahren erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen. Ein Beginn des Vergabeverfahrens vor Erteilung des Zuwendungsbescheides oder der Zuschlag für eine Auftragsvergabe auf Grundlage eines früher eingeholten Angebots, kann einen Widerruf der Zuwendung nach sich ziehen.
In der ersten Förderphase werden Personal- und Sachausgaben, die Vergabe von Aufträgen und Dienstreisen mit 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 150.000 Euro) gefördert. Eine Eigenbeteiligung ist erwünscht, aber keine Voraussetzung (siehe Nummer 8 der Teilnahme-Unterlagen).
In der zweiten Förderphase werden Personal- und Sachausgaben, die Vergabe von Aufträgen und Dienstreisen sowie Gegenstände bis 800 Euro anteilfinanziert gefördert.
Die maximale Fördersumme in Förderphase I beträgt 150.000 Euro pro Projekt (10 Projekte geplant). Für Förderphase II (5 Projekte geplant) stehen derzeit insgesamt rund 4 Millionen Euro zur Verfügung.
Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits durch öffentliche Mittel (Kommunen und Land) finanziert werden, so sind diese nicht zuwendungsfähig. Andernfalls käme es zu einer unzulässigen Doppelförderung.
Gemäß Artikel 107 AUEV müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllt sein, damit es sich um eine Beihilfe handelt: Gewährung aus staatlichen Mitteln (liegt mit Zuwendung vor), Begünstigung eines Unternehmens, Selektivität, Wettbewerbsverfälschung und Handelsbeeinträchtigung (wird im Einzelfall nach der Antragstellung geprüft).
https://www.bmuv.de/FQ164
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