IIIf) EU-Produktsicherheitsverordnung – Pflichten der Wirtschaftsakteure – Fulfillment-Dienstleister
FAQs
Fulfillment-Dienstleister ist eine natürliche oder juristische Person, die bei seiner Geschäftstätigkeit mindestens zwei der folgenden Services anbietet: Lagerung, Verpackung, Adressierung und Versand von Produkten, an denen sie kein Eigentumsrecht hat. Nicht inbegriffen sind Postdienste, Paketzustelldienste und sonstige Postdienste oder Frachtverkehrsdienstleistungen.