EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Bedeutung für Akteursgruppen
FAQs
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Die Wiederherstellung von Natur und natürlichen Lebensräumen nutzt der Gesellschaft in mehrfacher Hinsicht. Intakte Ökosysteme binden Treibhausgase und tragen zum Klimaschutz bei, sie beugen Dürren und Überschwemmungen vor, schaffen einen gesunden Temperaturausgleich in Landschaften und Städten. Sie sorgen für sauberes Wasser und saubere Luft sowie fruchtbare Böden für die Landwirtschaft. Intakte Ökosysteme sichern damit die Lebensgrundlage für Mensch und Natur, unsere Gesundheit und Ernährung und bilden nicht zuletzt eine lebenswerte Umgebung für uns Menschen. Natürliche und intakte Lebensräume sind außerdem in vielen Bereichen eine unerlässliche Wirtschaftsgrundlage. Der sozioökonomische Nutzen intakter Ökosysteme zahlt sich daher mehrfach aus.
Stand:
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Die Verordnung enthält keine direkten Verpflichtungen für Landbesitzende, Land- und Forstwirtinnen und -wirte, oder Fischereibetriebe. Stattdessen verlangt sie von den EU-Mitgliedstaaten, dass diese geeignete Maßnahmen ergreifen, um die in der Verordnung festgelegten Ziele für Agrarökosysteme, Wälder und Meere zu erreichen. Die Ziele richten sich jeweils an den gesamten Mitgliedstaat und nicht an einzelne Betriebe. Sie erfordern beispielsweise Verbesserungen beim Status konkreter wissenschaftlicher Indikatoren für Feld- und Waldvögel. Die Mitgliedstaaten entscheiden dann über die notwendigen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Schaffung staatlicher Anreizsysteme.
Viele Ziele der Verordnung stimmen mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der Farm-to-Fork-Strategie überein. Die Wiederherstellungsziele dienen der langfristigen Sicherung der Nahrungsmittelproduktion und der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe, wie zum Beispiel Holz. In den Meeresökosystemen sollen sie zur Erholung der Fischbestände beitragen und damit die Fischerei langfristig sichern.
Stand:
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Nein, im Gegenteil. Der Klimawandel und das Artenaussterben zählen zu den größten ökologischen und ökonomischen Herausforderungen für die Europäische Union in den kommenden Jahrzehnten. Das zeigt eine Analyse der EU-Kommission zu den wichtigsten Einflussfaktoren auf die Ernährungssicherheit von Januar 2023.
Die Wiederherstellung von Agrarökosystemen trägt hingegen zu einer langfristigen Ertragsfähigkeit, also zur Sicherung der Ernährung bei. Eine vielfältige Agrarlandschaft mit unterschiedlichen Nutzungen und Bewirtschaftungspraktiken sowie einer Vielfalt an Landschaftselementen und Arten ist widerstandfähiger, beispielsweise gegenüber Überschwemmungen und Dürren, Bodenerosion und Erdrutschen. Für Bestäuber und andere für die Landwirtschaft nützliche Insekten, bietet sie wichtige Lebensräume.
Stand:
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Ja, intakte Ökosysteme wirken sich positiv auf die menschliche Gesundheit aus. Denn sie sichern unsere Ernährung, sauberes Trinkwasser und schaffen eine lebenswerte Umgebung für uns Menschen. Sie mindern die Folgen des Klimawandels, die sich negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken. So können sie beispielsweise bei Hitzewellen zur Abkühlung des Mikroklimas beitragen. Wissenschaftliche Studien untermauern, dass auch die mentale Gesundheit und das seelische Wohlbefinden bedeutend von der Naturerfahrung und dem Zustand der uns umgebenden Natur abhängen.
Stand:
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Naturschutz und Erhalt von naturnahen Grünflächen und Freiräumen in der Stadt dienen insbesondere der Gesundheit und dem Wohlbefinden des Menschen. So sorgt Stadtnatur für Kühlung an heißen Tagen, reinigt die Luft, produziert Sauerstoff, dämpft den Lärm, spendet Schatten und mildert den Wind. Städtische Naturräume sind zudem wichtige Orte für Ausgleich und Erholung, für Sport, Erlebnis und Begegnung. Für Kinder und Jugendliche bieten naturnahe Flächen in der Stadt Möglichkeiten, eigenständig Naturerfahrungen zu sammeln. Stadtnatur ist darüber hinaus Lebensgrundlage für viele Pflanzen, Vögel, Fledermäuse, Insekten und Kleinsäuger. Hier finden zahllose Tiere Nahrung, Schutz, Nist- und Ruheplätze.
Das entsprechende Ziel der Wiederherstellungsverordnung lautet: Städtische Ökosysteme dürfen auf nationaler Ebene bis 2030 keinen Nettoverlust an Grünfläche und Baumüberschirmung erleiden und sollen danach weiter anwachsen. Dies schließt städtische Grünflächen ein, die in Gebäude- und Infrastruktur integriert sind.
Stand: